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| VG Berlin, 22.11.2001 - 2 A 95.01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- studentenpolitik.de
Ordnungsgeld gegen AStA der Humboldt Universität Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- VG Berlin, 23.11.1999 - 2 A 135.99
Auszug aus VG Berlin, 22.11.2001 - 2 A 95.01
Gegen die Vollstreckungsschuldnerin wird wegen des Verstoßes gegen das in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99) enthaltene Verbot, nicht spezifisch und unmittelbar hochschulbezogene Äußerungen (Erklärungen, Forderungen, Stellungnahmen) abzugeben sowie derartige Tätigkeiten Dritter zu unterstützen, ein Ordnungsgeld von 10.000,-- DM und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, ein Tag Ordnungshaft gegen die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden des AStA der Humboldt-Universität zu Berlin festgesetzt.
- OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.03
Verbot der Abgabe allgemeinpolitischer, nicht spezifischer und unmittelbar …
Soweit die Antragsgegnerin verfahrensrechtlich rügt, das Verwaltungsgericht habe zur Begründung des fehlenden hochschulpolitischen Bezuges des BAKJ-Kongresses auf den Beschluss vom 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) verwiesen, der nicht ihr gegenüber ergangen ist, wäre ein eventueller Verfahrensfehler behoben, denn der Senat hat der Antragsgegnerin Einsicht in die dieses Verfahren betreffenden Akten bewilligt. - OVG Berlin, 04.05.2005 - 8 N 196.02
Klagerecht der einzelnen Studierenden aus Art. 2 Abs. 1 GG gegen die Tätigkeit …
Das Verwaltungsgericht hat auch nicht das rechtliche Gehör verletzt, indem es zur Begründung der Kompetenzüberschreitung durch die Beklagte auf "die den Beteiligten bekannten Beschlüsse der Kammer vom 23. November 1999 (VG 2 A 135.99), bestätigt durch den Beschluss des OVG Berlin vom 22. September 2000 (OVG 8 SN 328.99), 17. April 2000 (VG 2 A 181.99) bestätigt durch den Beschluss des OVG Berlin vom 27. April 2001 (OVG 8 L 30.00), 6. März 2001 (VG 2 A 121.00), 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) und 22. Mai 2002 (VG 2 A 257.01) Bezug genommen hat. - OVG Berlin, 15.01.2004 - 8 S 133.02
Studierendenschaft, Organisationszwang, Grenzen des Organisationszwangs, …
Soweit die Antragsgegnerin verfahrensrechtlich rügt, das Verwaltungsgericht habe zur Begründung des fehlenden hochschulpolitischen Bezuges des BAKJ-Kongresses auf den Beschluss vom 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) verwiesen, der nicht ihr gegenüber ergangen ist, wäre ein eventueller Verfahrensfehler behoben, denn der Senat hat der Antragsgegnerin Einsicht in die dieses Verfahren betreffenden Akten bewilligt. - VG Berlin, 01.11.2004 - 2 A 113.04
Studentenschaft-Hyperlink
Zuwiderhandlungen haben daher die Festsetzung von Ordnungsgeld zur Folge (vgl. z.B. Beschluss der Kammer vom 23.11.1999 - VG 2 A 135/99, vom 22.11.2001 - VG 2 A 95/01 und vom 22.05.2002 - VG 2 A 257/01). - VG Berlin, 16.05.2002 - 2 A 21.02 Dass der Kongress des BAKJ vom 28. bis 29. April 2001 in Hamburg jeglichen Bezug zur Hochschule vermissen läßt, hat die Kammer bereits im Beschluss vom 22. November 2001 (VG 2 A 95.01) im Einzelnen dargelegt.
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