Rechtsprechung
| VGH Bayern, 09.01.2012 - 2 AE 11.2822 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; Verhinderung des Erlasses einer Baugenehmigung; zuständiges Gericht der Hauptsache
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 09.10.2012 - 2 ZB 11.2653
Vorbescheid; Gebietserhaltungsanspruch; Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2012 - 2 AE 11.2822
Nach erfolgloser Klage beantragte sie die Zulassung der Berufung; der Antrag ist beim Senat unter dem Az. 2 ZB 11.2653 anhängig.Rn. 7 Im Übrigen wird wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstands auf die Gerichtsakte, die Gerichtsakte im Verfahren Az. 2 ZB 11.2653 sowie die vorgelegten Behördenakten verwiesen.
- VGH Bayern, 09.07.1999 - 25 ZE 99.1581
Einstweilige Aussetzung der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung bei Antrag …
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2012 - 2 AE 11.2822
Nach wohl inzwischen herrschender Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayVGH vom 9.7. 1999 Az. 25 ZE 99.1581 VGH n.F. 52, 99 = BayVBl 2000, 88 = NVwZ 2000, 210 = DVBl 1999, 1664; Happ in Eyermann, VwGO, 13. A. 2010, § 123 RdNr. 28) ist die Hauptsache nicht mehr beim Verwaltungsgericht anhängig, sobald ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt worden ist. - VGH Bayern, 14.12.1998 - 15 AE 98.35395
Auszug aus VGH Bayern, 09.01.2012 - 2 AE 11.2822
Rn. 10 Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht bereits deshalb nicht als Gericht der Hauptsache zuständig, weil lediglich ein Antrag auf Zulassung der Berufung anhängig ist und dieser Antrag noch kein Verfahren zur Hauptsache darstellen würde (so noch BayVGH vom 14.12.1998 Az. 15 AE 98.35395 - juris).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 1 S 1824/18
(Unzulässiger) Normenkontrollantrag gegen Einschränkung des Rederechts im …
Rn. 34 Der Verwaltungsgerichtshof kann in entsprechender Anwendung von § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nach Anhörung der Beteiligten einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen, wenn er von einem Kläger oder Antragsteller erstinstanzlich angerufen wurde, aber instanziell unzuständig ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.07.2015 - 4 S 1388/15 - BayVGH, Beschl. v. 09.01.2012 - 2 AE 11.2822 - juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 24. Aufl., § 83 Rn. 4 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 18.03.2019 - 1 S 1023/18
Bekanntmachung der Geschäftsordnung eines Gemeinderats
Rn. 37 Der Verwaltungsgerichtshof kann in entsprechender Anwendung von § 83 Satz 1 VwGO i.V.m. § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG nach Anhörung der Beteiligten einen Rechtsstreit an das zuständige Gericht verweisen, wenn er von einem Kläger oder Antragsteller erstinstanzlich angerufen wurde, aber instanziell unzuständig ist (BVerwG, Beschl. v. 17.01.2006 - 1 WB 3.05 - Buchholz 450.1 § 21 WBO Nr. 3; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.07.2015 - 4 S 1388/15 - BayVGH, Beschl. v. 09.01.2012 - 2 AE 11.2822 - juris;… W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, a.a.O., § 83 Rn. 4 m.w.N.).
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