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Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.08.2000

Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00, 2 AR 109/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7532
BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00, 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,7532)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2000 - 2 ARs 168/00, 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,7532)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2000 - 2 ARs 168/00, 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,7532)
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  • HRR Strafrecht

    § 462a StPO
    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen bezüglich Strafaussetzung zur Bewährung

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • AG Köln - 524 AR 8/00
  • AG Münster - 14 AK 122/00
  • BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00, 2 AR 109/00
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00
    Die Übertragung der nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung durch das Amtsgericht Münster an das Amtsgericht Köln ist nicht bindend im Sinne von § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO (zur Bindungswirkung vgl. Beschluß des Senats NStZ 1993, 200, 201 m.w.N.), da es an der für die Übertragung notwendigen Rechtsgrundlage fehlte.
  • BGH, 17.09.2025 - 2 ARs 305/25

    Zuständigkeitsentscheidung (Abgabevoraussetzungen des § 462a Abs. 2 Satz 2 StPO: …

    Fehlt es dagegen - wie hier - schon an der für die Übertragung notwendigen Rechtsgrundlage, weil der Verurteilte im Bezirk des Amtsgerichts, an das das Verfahren abgegeben werden soll, weder wohnt noch dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, greift § 462a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StPO nicht ein (vgl. BGH, Beschluss vom 30. August 2000 - 2 ARs 168/00, BGHR StPO § 462a Abs. 2 Satz 2 Abgabe 2;… LR/Graalmann-Scheerer, StPO, 27. Aufl., § 462a Rn. 59, 61).
  • BGH, 30.08.2000 - 2 AR 109/00

    Strafaussetzung zur Bewährung - Zuständigkeit - Nachträgliche Entscheidung - …

    2 ARs 168/00 2 AR 109/00.
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   BGH, 30.08.2000 - 2 AR 109/00   

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https://dejure.org/2000,18874
BGH, 30.08.2000 - 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,18874)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2000 - 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,18874)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2000 - 2 AR 109/00 (https://dejure.org/2000,18874)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2

  • Wolters Kluwer

    Strafaussetzung zur Bewährung - Zuständigkeit - Nachträgliche Entscheidung - Übertragung der Entscheidung - Bindungswirkung - Wohnsitz des Verurteilten

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 AR 109/00
    Die Übertragung der nachträglichen Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung durch das Amtsgericht Münster an das Amtsgericht Köln ist nicht bindend im Sinne von § 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO (zur Bindungswirkung vgl. Beschluß des Senats NStZ 1993, 200, 201 m.w.N.), da es an der für die Übertragung notwendigen Rechtsgrundlage fehlte.
  • BGH, 30.08.2000 - 2 ARs 168/00

    Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen bezüglich Strafaussetzung zur …

    Auszug aus BGH, 30.08.2000 - 2 AR 109/00
    2 ARs 168/00 2 AR 109/00.
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