Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18, 2 AR 135/18 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 19 StPO
Entscheidung des negativen Zuständigkeitsstreits - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafvollstreckung: Sachlich und örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für einen Aussetzungswiderruf während der Vollstreckung von Organisationshaft vor Verlegung in den Maßregelvollzug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 StPO, § 453 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 462a Abs 1 S 2 StPO, § 463 Abs 1 StPO
Strafvollstreckung: Sachlich und örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für einen Aussetzungswiderruf während der Vollstreckung von Organisationshaft vor Verlegung in den Maßregelvollzug - IWW
§ 19 StPO, §§ 453, 462a Abs. 1 Satz 1, 2, § 463 Abs. 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung der Gesamtfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung der Gesamtfreiheitsstrafe
- datenbank.nwb.de
Strafvollstreckung: Sachlich und örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer für einen Aussetzungswiderruf während der Vollstreckung von Organisationshaft vor Verlegung in den Maßregelvollzug
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Organisationshaft - und die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer
Verfahrensgang
- LG Aachen - 2 AR 135/18
- LG Aachen - StVK 42/17
- LG Essen - I StVK 702/18
- LG Kleve - 180 StVK 127/18
- OLG Köln - 2 Ws 56/18
- AG Düren, 15.12.2016 - 805 Js 1106/15
- BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18, 2 AR 135/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.12.2017 - 2 ARs 541/17
Nachträgliche Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen den Verurteilten bis zu seiner Verlegung in den Maßregelvollzug am 27. November 2017 Organisationshaft vollstreckt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 -, NStZ 2010, 295 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 9;… aA Radtke/Hohmann/Baier § 462a StPO Rn. 6;… Slawik in BeckOK, Strafvollzugsrecht Bund, 14. Ed., § 462a StPO Rn. 3).Die örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für den Widerruf einer Bewährung bestimmt sich gemäß § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO danach, in welchem Bezirk die Anstalt liegt, in der sich der Verurteilte zu dem Zeitpunkt befindet oder zuletzt befand, zu dem eine erstmalige Befassung mit der konkreten Angelegenheit gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 2 ARs 62/17, NStZ-RR 2017, 263 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 16).
Ein Zuständigkeitswechsel von einer Strafvollstreckungskammer zu einer anderen tritt nicht ein, solange erstere noch nicht abschließend über eine Frage befunden hat, mit der sie befasst war, bevor der Verurteilte in eine zum Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer gehörenden Justizvollzugsanstalt aufgenommen wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StraFo 2017, 86).
- BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Bei der Organisationshaft, deren Dauer regelmäßig zunächst nicht feststeht, handelt es sich auch nicht lediglich um eine kurzfristige vorübergehende Aufnahme, die als solche nicht zuständigkeitsbegründend wirken kann (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StraFo 2017, 86).Ein Zuständigkeitswechsel von einer Strafvollstreckungskammer zu einer anderen tritt nicht ein, solange erstere noch nicht abschließend über eine Frage befunden hat, mit der sie befasst war, bevor der Verurteilte in eine zum Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer gehörenden Justizvollzugsanstalt aufgenommen wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, StraFo 2017, 86).
- BGH, 21.02.2017 - 2 ARs 62/17
Zuständigkeit für die Erledigterklärung einer Unterbringung in einer …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Die örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für den Widerruf einer Bewährung bestimmt sich gemäß § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO danach, in welchem Bezirk die Anstalt liegt, in der sich der Verurteilte zu dem Zeitpunkt befindet oder zuletzt befand, zu dem eine erstmalige Befassung mit der konkreten Angelegenheit gegeben war (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.; Beschluss vom 21. Februar 2017 - 2 ARs 62/17, NStZ-RR 2017, 263 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 16).Eine mit der ersten Befassung begründete örtliche Zuständigkeit wird durch später eingetretene Umstände nicht berührt (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Februar 2017 - 2 ARs 62/17, NStZ-RR 2017, 263 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 21).
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 3 Ws 44/09
Gerichtliche Zuständigkeit für Entscheidungen im Rahmen der Strafvollstreckung; …
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen den Verurteilten bis zu seiner Verlegung in den Maßregelvollzug am 27. November 2017 Organisationshaft vollstreckt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.;… Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 -, NStZ 2010, 295 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 9;… aA Radtke/Hohmann/Baier § 462a StPO Rn. 6;… Slawik in BeckOK, Strafvollzugsrecht Bund, 14. Ed., § 462a StPO Rn. 3).Die anerkannten Beispiele einer kurzfristigen vorübergehenden Aufnahme wie etwa die Verschubung, die Wahrnehmung eines Gerichtstermins oder eine ärztliche Untersuchung sind mit der typischerweise mehrere Wochen dauernden und hinsichtlich ihres Endes zunächst nicht fixierten Organisationshaft nicht vergleichbar (OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295 f.).
- BGH, 11.07.2012 - 2 ARs 164/12
Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
aa) Befasst im Sinne von § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO ist ein Gericht mit der Sache schon dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf der Strafaussetzung rechtfertigen können (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, NStZ-RR 2012, 358). - BGH, 28.07.2015 - 2 ARs 141/15
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (zuständige Strafvollstreckungskammer)
Auszug aus BGH, 31.07.2018 - 2 ARs 203/18
Der sachlichen Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer steht nicht entgegen, dass gegen den Verurteilten bis zu seiner Verlegung in den Maßregelvollzug am 27. November 2017 Organisationshaft vollstreckt wurde (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 ARs 541/17, NStZ-RR 2018, 190 f.; Beschluss vom 28. Juli 2015 - 2 ARs 141/15, juris Rn. 4; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 -, NStZ 2010, 295 f.;… KK-StPO/Appl, 7. Aufl., § 462a Rn. 9;… aA Radtke/Hohmann/Baier § 462a StPO Rn. 6;… Slawik in BeckOK, Strafvollzugsrecht Bund, 14. Ed., § 462a StPO Rn. 3).
- OLG Köln, 07.02.2024 - 2 Ws 787/23 Rn. 36 Zwar begründete die zunächst in der Justizvollzugsanstalt H. vollzogene Organisationshaft eine sachliche und örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Bonn nach § 462a Abs. 1 S. 1, 463 Abs. 1 StPO (vgl. zur Organisationshaft: BGH, Beschl. v. 31.07.2018, 2 ARs 203/18).
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