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Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21, 2 AR 166/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,5098
BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21, 2 AR 166/21 (https://dejure.org/2022,5098)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2022 - 2 ARs 223/21, 2 AR 166/21 (https://dejure.org/2022,5098)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2022 - 2 ARs 223/21, 2 AR 166/21 (https://dejure.org/2022,5098)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 109 StVollzG; § 110 StVollzG; § 26 StrVollstrO
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Anfechtungsantrang gegen eine Verlegungsanordnung); Verlegung eines Strafgefangenen (maßgebliches Landesrecht; Zuständigkeit: örtlich, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, willkürliche ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssachen: Anordnung der Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 109 Abs 1 StVollzG, § 110 StVollzG, § 111 Abs 1 Nr 2 StVollzG, § 83 S 1 VwGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG
    Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssachen: Anordnung der Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

  • IWW

    § ... 83 VwGO, §§ 17, 17a GVG, § 110 StVollzG, § 14 StPO, § 114 Abs. 2 StVollzG, § 109 Abs. 1 StVollzG, § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG, § 26 Abs. 2 Satz 3 StrVollstrO, § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Verlegung eines bereits in den Strafvollzug eingewiesenen Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt als Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs; Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 110
    Anordnung der Verlegung eines bereits in den Strafvollzug eingewiesenen Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt als Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs; Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts

  • datenbank.nwb.de

    Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssachen: Anordnung der Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 182
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 151/18

    Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag gem. § 109 …

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21
    Die Anordnung der Verlegung eines bereits in den Strafvollzug eingewiesenen Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt ist eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs und kann daher mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 109 Abs. 1 StVollzG angefochten werden (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18, NStZ-RR 2018, 392 mwN).

    Sie ist selbst noch keine Verlegungsanordnung, sondern bildet lediglich eine bundesstaatlich notwendige und lediglich verwaltungsinterne Voraussetzung für die Anordnung der (einseitig nicht umsetzbaren) länderübergreifenden Verlegung, die im Außenverhältnis zum Strafgefangenen weiterhin nur nach Maßgabe des einschlägigen Landesrechts durch die danach zuständige Behörde angeordnet werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18, NStZ-RR 2018, 392).

    Örtlich zuständig ist damit nach § 110 StVollzG die Strafvollstreckungskammer am Sitz der Justizvollzugsanstalt Offenburg, mithin die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Offenburg, die auch nach der zwischenzeitlichen Durchführung der Verlegung bestehen bleibt (vgl. Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18, NStZ-RR 2018, 392).

    Eine Bindungswirkung tritt jedoch nicht ein, wenn die Verweisungsentscheidung willkürlich erscheint, namentlich, wenn eine örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, an welche die Sache verwiesen worden ist, unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt oder die Verweisung sonst inhaltlich grob und offensichtlich fehlerhaft ist (Senat, Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18, NStZ-RR 2018, 392).

  • BVerfG, 15.03.1960 - 2 BvG 1/57

    Dampfkessel

    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21
    Dem Landesrecht kommt nur eine räumlich auf das Staatsgebiet des jeweiligen Bundeslandes begrenzte Geltung zu und es erfasst grundsätzlich alle Personen, die sich innerhalb des Staatsgebietes befinden (vgl. BVerfGE 11, 6, 19;… F. Kirchhof in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 95. Ergänzungslieferung, Art. 83 Rn. 67; a.A. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1996, 188, 189).
  • OLG Frankfurt, 15.03.1996 - 3 Ws 26/96
    Auszug aus BGH, 18.01.2022 - 2 ARs 223/21
    Dem Landesrecht kommt nur eine räumlich auf das Staatsgebiet des jeweiligen Bundeslandes begrenzte Geltung zu und es erfasst grundsätzlich alle Personen, die sich innerhalb des Staatsgebietes befinden (vgl. BVerfGE 11, 6, 19;… F. Kirchhof in Dürig/Herzog/Scholz, GG, 95. Ergänzungslieferung, Art. 83 Rn. 67; a.A. OLG Frankfurt am Main, NStZ-RR 1996, 188, 189).
  • BayObLG, 28.04.2026 - 203 StObWs 287/26

    Zuständigkeitsstreit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, …

    Eine Bindungswirkung tritt nur dann ausnahmsweise nicht ein, wenn die Verweisungsentscheidung der abgebenden Strafvollstreckungskammer willkürlich erscheint (st. Rspr., BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2025 a.a.O. Rn. 8; BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 2 ARs 223/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18 -, juris;… OLG Karlsruhe a.a.O. Rn. 16 m.w.N.;… Arloth a.a.O. § 110 Rn. 4).

    Dies ist namentlich dann der Fall, wenn die örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, an die der Rechtsstreit verwiesen worden ist, unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt oder die Verweisung sonst inhaltlich grob und offensichtlich fehlerhaft ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 a.a.O. Rn. 17 m.w.N.;… OLG Celle a.a.O. Rn. 12 m.w.N.;… Arloth a.a.O. § 110 Rn. 4;… Euler a.a.O. § 110 Rn. 5;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl. 2020, 12. Kapitel Rechtsbehelfe § 110 Rn. 6).

  • BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24

    Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

    Über den Antrag entscheidet nach § 110 StVollzG die Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk die beteiligte Vollzugsbehörde, die die angefochtene Maßnahme erlassen hat (§ 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG), ihren Sitz hat (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 04.09.2018 - 2 ARs 151/18 -, NStZ-RR 2018, 392, juris Rn. 6 m.w.N.; vom 18.01.2022 - 2 ARs 223/21 -, NStZ 2023, 182, juris Rn. 9 m.w.N.;… Lindner in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, Kap. 2. Abschn. D Rn. 13;… Arloth/Krä/Arloth, 5. Aufl. 2021, StVollzG § 153 Rn. 6).
  • OLG Celle, 27.11.2023 - 1 Ws 289/23

    Gefangenenpost; Weiterleitung; Verzögerung; Unverzüglichkeit; Unverzügliche …

    Denn es versteht sich nicht von selbst, dass eine derartige Kontrolle eine Verzögerung der Weiterleitung um einen ganzen Arbeitstag bedingt (vgl. Patzak, NStZ 2023, 184 [BGH 18.01.2022 - 2 ARs 223/21] zur Drogenanalyse im Vollzugsalltag "innerhalb weniger Sekunden"; OLG Celle, Beschluss vom 22. Dezember 2022 - 3 Ws 512/22 (StrVollz) -, juris, zur Weiterleitung am nächsten Arbeitstag trotz Postkontrolle).
  • BayObLG, 15.04.2026 - 203 VAs 104/26

    Einweisungsentscheidung, Verlegung, Justizverwaltungsakt, Scheinwohnsitz, …

    Diese Anordnung der Vollzugsanstalt stellt eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne von § 109 StVollzG dar (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 2022 - 2 ARs 223/21 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… Weßels/Böning in Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 8. Aufl., Teil II § 16 Rn. 17;… Kaestner a.a.O. § 24 Rn. 46 und 58, § 21 Rn. 46; KG Berlin…, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 Ws 210/16 Vollz -, juris Rn. 21 zu einem Antrag des Verurteilten auf Verlegung gemäß § 24 Abs. 2 StVollstrO; OLG Rostock, Beschluss vom 7. Januar 2014 - Vollz (Ws) 27/13 -, juris zur Anfechtung einer Verlegung;… OLG Koblenz a.a.O. Rn. 17; OLG Hamm…, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - III-1 VAs 71/18 -, juris Rn. 9;… OLG München a.a.O. Rn. 25 ff. zur Ablehnung einer Verlegung).
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