Rechtsprechung
| BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21, 2 AR 171/21 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StPO
Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts (Entscheidungszuständigkeit: übergeordnetes Gericht; restriktive Handhabung; rechtliche Verhinderung: Besorgnis der Befangenheit) - bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Antrag auf Übertragung an ein anderes Strafgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag auf Übertragung an ein anderes Strafgericht
- rechtsportal.de
Antrag auf Übertragung an ein anderes Strafgericht
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 603 KLs 5/01
- LG Hamburg - 603 KLs 8/02
- BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21, 2 AR 171/21
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.03.2019 - 2 ARs 69/19
Prozess gegen syrischen Staatsangehörigen wegen Totschlags verbleibt in Sachsen
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21
Das Antragsvorbringen lässt nicht erkennen, dass die Voraussetzungen für eine Zuständigkeitsübertragung nach § 15 StPO, die wegen des damit verbundenen Eingriffs in das mit Verfassungsrang ausgestattete Prinzip des gesetzlichen Richters restriktiv zu handhaben ist (vgl. auch Senat, Beschluss vom 12. März 2019 - 2 ARs 69/19, juris Rn. 7 mwN), gegeben sein könnten. - BGH, 26.08.2009 - 2 ARs 363/09
Voraussetzungen der Übertragung der Zuständigkeit für ein …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21
Der zuletzt vom Antragsteller für Richter des Landgerichts Hamburg pauschal vorgetragene Grund des Ausschlusses wegen der Besorgnis der Befangenheit ist nicht geeignet, eine rechtliche Verhinderung des zuständigen Gerichts gemäß § 15 StPO zu begründen (vgl. auch Senat, Beschluss vom 26. August 2009 - 2 ARs 363/09, juris Rn. 3). - BGH, 21.03.2007 - 2 ARs 107/07
Übertragung einer Sache an ein anderes Gericht (rechtliche Verhinderung; …
Auszug aus BGH, 09.12.2021 - 2 ARs 234/21
Soll - wie hier - die Sache einem Landgericht außerhalb des Bezirks des übergeordneten Oberlandesgerichts übertragen werden, so muss das Gericht entscheiden, das sowohl dem verhinderten wie auch dem zu beauftragenden Gericht übergeordnet ist, mithin der Bundesgerichtshof (vgl. Senat, Beschluss vom 21. März 2007 - 2 ARs 107/07, NStZ 2007, 475).
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