Rechtsprechung
| BGH, 26.10.2016 - 2 ARs 44/16, 2 AR 2/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 85 Abs. 2 JGG
Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe nach Aufnahme des Verurteilten in die Einrichtung für den Vollzug der Jugendstrafe - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeitsübergang bei Aufnahme des Verurteilten in die Jugendstrafvollzugsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 85 Abs 2 S 1 JGG
Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeitsübergang bei Aufnahme des Verurteilten in die Jugendstrafvollzugsanstalt - IWW
§ 85 Abs. 2 JGG, § 14 StPO, § 85 Abs. 2 Satz 1 JGG, §§ 82 bis 85 JGG
- Wolters Kluwer
Ermittlung der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem amtsgerichtlichen Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ermittlung der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem amtsgerichtlichen Urteil
- rechtsportal.de
JGG § 85 Abs. 2 S. 1
Ermittlung der Zuständigkeit für die Vollstreckung einer Jugendstrafe aus einem amtsgerichtlichen Urteil - datenbank.nwb.de
Vollstreckung der Jugendstrafe: Zuständigkeitsübergang bei Aufnahme des Verurteilten in die Jugendstrafvollzugsanstalt
Verfahrensgang
- AG Delbrück - 6 VRJs 331/15
- AG Mönchengladbach, 14.07.2015 - 128 Ls 44/15
- BGH, 26.10.2016 - 2 ARs 44/16, 2 AR 2/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 718
Wird zitiert von ...
- AG Pirmasens, 30.01.2018 - 1 VRJs 91/17
Übergang der Vollstreckungszuständigkeit auf den besonderen Vollstreckungsleiter
Nachdem der Verurteilte am 09.05.2017 in der JVA Rockenberg aufgenommen worden war, wurde das Vollstreckungsheft nach vollständig durchgeführter Einleitung der Vollstreckung durch die Rechtspflegerin (§ 31 Abs. 5 S. 2 RPflG) beim Amtsgericht Pirmasens gemäß Verfügung vom 16.08.2017 an das AG - Jugendrichterin - Friedberg übersandt, wo es, was für den Zuständigkeitsübergang allerdings nicht wesentlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.2016 - 2 ARs 44/16, zitiert nach juris, Rn. 6 f.), am 18.08.2017 einging.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".