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| KG, 10.02.2006 - 2 AR 26/06 - 5 Ws 61/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 140 Abs. 2 S. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140 Abs. 2 S. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für die Beiordnung eines Verteidigers im Verfahren über die Reststrafenaussetzung; Übertragung der Rechtsprechung über die Notwendigkeit der Verteidigung wegen der Schwere der Tat auf das Vollstreckungsverfahren; Bedeutung der Ergebnisse des eingeholten ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 04.01.2006 - P 12/83 Js 31/03 VRs - 542 StVK 681/05
- KG, 10.02.2006 - 2 AR 26/06 - 5 Ws 61/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2006, 284 (Ls.)
- StV 2007, 94
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - BVerfG, 02.05.2002 - 2 BvR 613/02
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung bei einem Strafgefangenen
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß im Vollstreckungsverfahren in weitaus geringerem Maße als in dem kontradiktorisch ausgestalteten Erkenntnisverfahren ein Bedürfnis nach Mitwirkung eines Verteidigers auf seiten des Verurteilten besteht (vgl. BVerfG NJW 2002, 2773, 2774).
- OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93
Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter; …
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Danach ist dem Verurteilten ein Verteidiger zu bestellen, wenn die Sach- und Rechtslage schwierig oder sonst ersichtlich ist, daß sich der Betroffene nicht selbst verteidigen kann (vgl. BVerfGE 70, 297, 323 = NJW 1986, 767, 771; OLG Stuttgart StV 1993, 378;… Meyer-Goßner, 48. Aufl., § 140 StPO Rdn. 33 m. Nachw.), oder wenn die Entscheidung von besonders hohem Gewicht ist (vgl. BVerfG NJW 1992, 2947, 2954 für die Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe). - KG, 30.04.2001 - 5 Ws 233/01
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Daher sind im Vollstreckungsverfahren die drei abschließend genannten Merkmale des § 140 Abs. 2 Satz 1 StPO einschränkend zu beurteilen (vgl. KG StraFo 2002, 244). - KG, 19.04.1995 - 5 Ws 76/95
Auszug aus KG, 10.02.2006 - 5 Ws 61/06
Das Vollstreckungsgericht ist an die rechtskräftigen Feststellungen des Tatrichters in dem Urteil gebunden, dessen Vollstreckung den Gegenstand des Verfahrens bildet (vgl. KG ZfStrVo 1996, 247).
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