Rechtsprechung
| BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03, 2 AR 270/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO; § 14 StPO
Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit; Bindungswirkung eines Abgabebeschlusses; Willkür) - bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung nach Abgabe der Strafsache an das Wohnsitzgericht; Bindungswirkung der Abgabe an das Wohnsitzgericht gemäß § 462a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 2
Keine Bindungswirkung bei Willkür - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Tübingen - 9 AR 114/03
- AG Berlin-Tiergarten, 12.06.2003 - 284 Ds 285/02
- BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03, 2 AR 270/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
Bindende Abgabe an das Wohnsitzgericht (Willkür)
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M. - BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03). - BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur …
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
2 ARs 410/03 2 AR 270/03.
- BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur …
2 ARs 410/03 2 AR 270/03.
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| BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
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StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen über die Strafaussetzung zur Bewährung nach Abgabe der Strafsache an das Wohnsitzgericht - Bindungswirkung der Abgabe an das Wohnsitzgericht gemäß § 462a Abs. 2 S. 2 Strafprozessordnung (StPO)
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Verfahrensgang
- AG Tübingen - 9 AR 114/03
- AG Berlin-Tiergarten, 12.06.2003 - 284 Ds 285/02
- BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
- BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.04.2003 - 2 ARs 91/03
Bindende Abgabe an das Wohnsitzgericht (Willkür)
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
Denn der Verurteilte hatte - wie der Generalbundesanwalt zutreffend ausgeführt hat - zumindest seinen gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. dazu auch BGH NStZ-RR 2003, 242) in M. - BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
Selbst wenn die Wohnsitzzuständigkeit nachträglich entfallen wäre, wofür hier aber keine konkreten Anhaltspunkte bestehen, würde dies an der Bindungswirkung nichts ändern (vgl. auch BGH, Beschl. vom 3. September 2003 - 2 ARs 288/03). - BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit; …
Auszug aus BGH, 07.01.2004 - 2 AR 270/03
2 ARs 410/03 2 AR 270/03.
- BGH, 07.01.2004 - 2 ARs 410/03
Nachträgliche Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung (Zuständigkeit; …
2 ARs 410/03 2 AR 270/03.
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