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Weitere Entscheidung unten: BGH, 31.01.2007

Rechtsprechung
   BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10304
BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,10304)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,10304)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,10304)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 462a StPO
    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer; Befasstsein)

  • openjur.de

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 73 StVK 82/06
  • LG Oldenburg - 15 StVK 1864/06
  • BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
    Befasst im Sinne des Gesetzes ist eine Strafvollstreckungskammer bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191).
  • BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
    Insoweit genügt bereits der Eingang bei dem Gericht der ersten Instanz (Senat, Beschluss vom 16.4.1997, 2 ARs 112/97).
  • BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 159/23

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …

    Die nach dem Eintritt der Führungsaufsicht zunächst gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2, § 463 Abs. 7 StPO bestehende und gemäß § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO auch die Widerrufsentscheidung betreffend der in den Urteilen des Amtsgerichts Siegen vom 11. Dezember 2018 und 30. Juni 2020 bewilligten Strafaussetzungen zur Bewährung (§ 453 StPO) erfassende Fortsetzungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg - die seit dem Eingang des Schreibens des Bewährungshelfers vom 8. Dezember 2021 beim Amtsgericht Siegen, dem Gericht erster Instanz, mit diesen Widerrufen befasst war (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 2 ARs 525/06) - endete mit Eintritt der Rechtskraft des nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses vom 4. März 2022 am 19. März 2022.
  • BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
    2 ARs 525/06 2 AR 289/06.
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BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,35306)
BGH, Entscheidung vom 31.01.2007 - 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,35306)
BGH, Entscheidung vom 31. Januar 2007 - 2 AR 289/06 (https://dejure.org/2007,35306)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
    Befasst im Sinne des Gesetzes ist eine Strafvollstreckungskammer bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191).
  • BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer; Befasstsein)

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
    2 ARs 525/06 2 AR 289/06.
  • BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …

    Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
    Insoweit genügt bereits der Eingang bei dem Gericht der ersten Instanz (Senat, Beschluss vom 16.4.1997, 2 ARs 112/97).
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