Rechtsprechung
| BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a StPO
Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer; Befasstsein) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 462a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462a Abs. 4 Satz 3; ; BtMG § 35
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf Widerruf einer Strafaussetzung; Umfang der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 4
Beginn des "Befasstseins" - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover - 73 StVK 82/06
- LG Oldenburg - 15 StVK 1864/06
- BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06, 2 AR 289/06
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 197
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
Befasst im Sinne des Gesetzes ist eine Strafvollstreckungskammer bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191). - BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
Insoweit genügt bereits der Eingang bei dem Gericht der ersten Instanz (Senat, Beschluss vom 16.4.1997, 2 ARs 112/97).
- BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 159/23
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …
Die nach dem Eintritt der Führungsaufsicht zunächst gemäß § 462a Abs. 1 Satz 2, § 463 Abs. 7 StPO bestehende und gemäß § 462a Abs. 4 Satz 3 StPO auch die Widerrufsentscheidung betreffend der in den Urteilen des Amtsgerichts Siegen vom 11. Dezember 2018 und 30. Juni 2020 bewilligten Strafaussetzungen zur Bewährung (§ 453 StPO) erfassende Fortsetzungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Arnsberg - die seit dem Eingang des Schreibens des Bewährungshelfers vom 8. Dezember 2021 beim Amtsgericht Siegen, dem Gericht erster Instanz, mit diesen Widerrufen befasst war (vgl. Senat, Beschluss vom 31. Januar 2007 - 2 ARs 525/06) - endete mit Eintritt der Rechtskraft des nachträglichen Gesamtstrafenbeschlusses vom 4. März 2022 am 19. März 2022. - BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06 2 ARs 525/06 2 AR 289/06.
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| BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
StPO § 462a Abs. 1 Satz 1; ; StPO § 462a Abs. 4 Satz 3; ; BtMG § 35
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Hannover - 73 StVK 82/06
- LG Oldenburg - 15 StVK 1864/06
- BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
- BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
Befasst im Sinne des Gesetzes ist eine Strafvollstreckungskammer bereits dann, wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191). - BGH, 31.01.2007 - 2 ARs 525/06
Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer; Befasstsein)
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
2 ARs 525/06 2 AR 289/06. - BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 31.01.2007 - 2 AR 289/06
Insoweit genügt bereits der Eingang bei dem Gericht der ersten Instanz (Senat, Beschluss vom 16.4.1997, 2 ARs 112/97).
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