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Rechtsprechung
   KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,44164
KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
KG, Entscheidung vom 08.08.2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
KG, Entscheidung vom 08. August 2006 - 5 Ws 284/06, 2 AR 76/06 (https://dejure.org/2006,44164)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    StPO § 140 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 140 Abs. 2
    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen Pflichtverteidiger zu bestellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Beiordnung eines Pflichtverteidigers im Revisionsverfahren des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 663
  • StV 2007, 570
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (9)

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Das Berufungsverfahren ist abgeschlossen; eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluß vom 9. März 2006 - 5 Ws 563/05 - Meyer-Goßner, StPO 49. Aufl., § 141 Rdn. 8 - jew. mit weit. Nachw.).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 348/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 354/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Oldenburg, 17.05.1984 - 2 Ws 209/84

    Haftdauer; Notwendigkeit der Verteidigung; Berufungsverhandlung; Überschreitung …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl.
  • OLG Stuttgart, 18.08.1981 - 3 Ws 221/81

    Abgabe der Revisionsbegründung durch einen nicht auf freiem Fuß befindlichen …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn weitere Erläuterungen und spezielle Ausführungen zur Sachrüge kann der Angeklagte bis zur Entscheidung des Revisionsgerichts jederzeit nachschieben (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1981, 492).
  • KG, 08.08.2006 - 5 Ws 355/06

    Zur Erforderlichkeit einem Angeklagten für das Revisionsverfahren einen …

    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    5 Ws 284/06 5 Ws 348/06 5 Ws 349/06 5 Ws 350/06 5 Ws 351/06 5 Ws 352/06 5 Ws 353/06 5 Ws 354/06 5 Ws 355/06.
  • OLG Hamm, 05.02.1981 - 1 Ws 15/81
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl.
  • OLG Köln, 11.08.1989 - 1 Ws 22/89
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn der Gesetzgeber hat mit der einem jeden Angeklagten eingeräumten und auch von dem Beschwerdeführer beschrittenen Weg, die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären, eine andere gesetzliche Regelung getroffen (vgl. Schl Holst. OLG SchlHA 1995, 6 bei Lorenzen/Thamm; OLG Köln VRS 78, 119; OLG Oldenburg JR 1985, 256 mit abl. Anm. Dahs = NStZ 1984, 523; OLG Hamm NStZ 1982, 345 mit abl.
  • OLG Koblenz, 22.05.1984 - 2 Ws 223/84
    Auszug aus KG, 08.08.2006 - 5 Ws 284/06
    Denn Ausnahmen bestehen für die Abfassung besonders schwieriger Revisionsrügen, mit denen der als Urkundsbeamter tätige Rechtspfleger überfordert wäre (vgl. OLG Koblenz RPfleger 1984, 366), oder wenn der Angeklagte aufgrund objektiver Umstände des Verfahrensgeschehens oder subjektiver Eigenschaften nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Revision - auch unter Mitwirkung des Urkundsbeamten - zu begründen (…vgl. Lüderssen in Löwe-Rosenberg, StPO 25. Aufl., § 140 Rdnrn. 96, 98, 99).
  • LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14

    Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …

    Zwar rechtfertigt allein die besondere Schwierigkeit des Revisionsverfahrens keine Beiordnung, weil ein Angeklagter die Revisionsbegründung zu Protokoll des Urkundsbeamten erklären kann (OLG Hamm…, Beschluss vom 13.09.2012, III-3 Ws 249/12, Rn. 2; KG, Beschluss vom 08.08.2006, 2 AR 76/06, 5 Ws 284/06, 5 Ws 348 - 355/06, juris, Rn. 8) und auf diese Weise die erforderliche Unterstützung bei der Erfüllung der Darlegungsanforderungen erfährt (hierzu: BVerfG…, Beschluss vom 10.10.2012, 2 BvR 1095/12, juris, Rn. 9).
  • OLG Hamm, 13.09.2012 - 3 Ws 249/12

    Pflichtverteidiger; Revisionsverfahren; Revisionsbegründungsschrift

    Zur Bestellung eines Pflichtverteidigers zum Zwecke der Mitwirkung bei der Erstellung einer Revisionsbegründungsschrift (im Anschluss an KG, NStZ 2007, 663).

    Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigerbestellung nach dieser Vorschrift ohne Berücksichtigung der mit der Abfassung einer Revisionsbegründungsschrift verbundenen Schwierigkeiten nicht vor - dies hat das Landgericht in seinem Nichtabhilfebeschluss zutreffend dargelegt -, kann die Notwendigkeit der Pflichtverteidigerbestellung nicht allein mit dem Argument bejaht werden, das Revisionsrecht sei für einen Angeklagten zu kompliziert (KG, NStZ 2007, 663).

  • KG, 14.07.2010 - 4 Ws 77/10

    Revision im Strafverfahren: Aufhebung eines Schuldspruchs wegen …

    Eine rückwirkende nachträgliche Beiordnung kommt nicht in Betracht (vgl. KG NStZ 2007, 663 m.w.N.), weil die Bestellung eines Pflichtverteidigers in erster Linie der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung des Angeklagten dient, die nachträglich für einen abgeschlossenen Verfahrensabschnitt nicht mehr herbeigeführt werden kann.
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