Rechtsprechung
| BGH, 12.07.2000 - 2 ARs 163/00, 2 AR 87/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 8 Abs. 1 Satz 1 StrRehaG
Zuständigkeit für Rehabilitierungsantrag - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
DDR - Ministerium für Staatssicherheit - Rehabilitierung - Schadensersatz - Haftentschädigung - Untersuchungshaft - Örtliche Zuständigkeit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 14; StrRehaG § 15, § 8 Abs. 1
Zuständigkeit für Rehabilitierungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.2002 - 2 ARs 272/02
Örtliche Zuständigkeit (Rehabilitierungsantrag; freiheitsentziehende Anordnung; …
Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung 2 ARs 163/00 vom 12. Juli 2000 ist dann der Ort maßgebend, an dem die letzte freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wurde (…vgl. auch Pfister/Mütze aaO Rdn. 9). - BGH, 09.10.2002 - 2 AR 137/02
Rehabilitierungsantrag - Zuständigkeitsstreit - Entscheidung über die örtliche …
Nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung 2 ARs 163/00 vom 12. Juli 2000 ist dann der Ort maßgebend, an dem die letzte freiheitsentziehende Maßnahme durchgeführt wurde (…vgl. auch Pfister/Mütze aaO Rdn. 9). - BGH, 12.07.2000 - 2 AR 87/00
DDR - Ministerium für Staatssicherheit - Rehabilitierung - Schadensersatz - …
2 ARs 163/00 2 AR 87/00. - OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws (Reha) 17/19
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Verfahren nach dem StrRehaG
Ungeachtet dessen, dass bei Zuständigkeitswechseln im Ermittlungsverfahren - vorliegend ist die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Oranienburg erfolgt - für die Zuständigkeit gemäß § 8 StrRehaG maßgeblich ist, welche Behörde das Ermittlungsverfahren beendet hat (vgl. BGH, BeckRS 2000, 6823 mwN.) ist der Betroffene derzeit nicht beschwert, da eine abschließende Entscheidung insoweit aussteht. - OLG Brandenburg, 09.01.2020 - 2 Ws Reha 17/19 Ungeachtet dessen, dass bei Zuständigkeitswechseln im Ermittlungsverfahren - vorliegend ist die Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Oranienburg erfolgt - für die Zuständigkeit gemäß § 8 StrRehaG maßgeblich ist, welche Behörde das Ermittlungsverfahren beendet hat (vgl. BGH, BeckRS 2000, 6823 mwN.) ist der Betroffene derzeit nicht beschwert, da eine abschließende Entscheidung insoweit aussteht.
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| BGH, 12.07.2000 - 2 AR 87/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
DDR - Ministerium für Staatssicherheit - Rehabilitierung - Schadensersatz - Haftentschädigung - Untersuchungshaft - Örtliche Zuständigkeit
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.07.2000 - 2 ARs 163/00
Zuständigkeit für Rehabilitierungsantrag
Auszug aus BGH, 12.07.2000 - 2 AR 87/00
2 ARs 163/00 2 AR 87/00.
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