Rechtsprechung
| BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 146/22, 2 AR 97/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 14 StPO; § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Strafvollzugssachen; Verweisungsentscheidung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Strafvollzugssache
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 109 StVollzG, § 110 StVollzG, § 120 Abs 1 S 2 StVollzG, § 83 S 1 VwGO, § 17a Abs 2 S 3 GVG
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Strafvollzugssache - IWW
- Wolters Kluwer
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafvollzugssachen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StVollzG § 110
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafvollzugssachen - datenbank.nwb.de
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts in einer Strafvollzugssache
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 231
- StV 2024, 48 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 151/18
Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag gem. § 109 …
Auszug aus BGH, 25.04.2023 - 2 ARs 146/22
Eine Bindungswirkung tritt jedoch dann nicht ein, wenn die Verweisungsentscheidung willkürlich erscheint, namentlich, wenn eine örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, an die der Rechtsstreit verwiesen worden ist, unter keinem Gesichtspunkt in Betracht kommt oder die Verweisung sonst inhaltlich grob und offensichtlich fehlerhaft ist (vgl. Senat (...), Beschluss vom 4. September 2018 - 2 ARs 151/18, NStZ-RR 2018, 392 mwN).
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