Rechtsprechung
| BGH, 05.05.2000 - 2 ARs 108/00, 2 AR 67/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 462a Abs. 2 S. 2 StPO
Bindungswirkung des Abgabebeschlusses an das Wohnsitzgericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Abgabebeschluß - Gericht - Zuständigkeit - Bindungswirkung - Wohnsitz - Willkür - Ablauf - Bewährungsfrist
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2 S. 2
Bindungswirkung einer Abgabe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duderstadt - 3 BRs 30/97
- AG Essen - 14 Js 23/94
- AG Göttingen - 33 AR 2/00
- AG Northeim - 9 BRs 75/99
- BGH, 05.05.2000 - 2 ARs 108/00, 2 AR 67/00
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Auszug aus BGH, 05.05.2000 - 2 ARs 108/00
Das Fehlen besonderer Gründe, die eine Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, reicht für die Annahme von Willkür nicht aus (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200), ebenso wenig der bevorstehende Ablauf der Bewährungsfrist.
- OLG Düsseldorf, 17.06.2003 - 2 Ws 110/03
Gerichtszuständigkeit für nachträgliche Entscheidungen im Rahmen der …
Dies ist bei einer Abgabeentscheidung iSd § 462 a Abs. 2 Satz 2 1. Halbsatz StPO nicht bereits dann der Fall, wenn besondere Gründe fehlen, die die Abgabe an das Gericht, in dessen Bezirk der Verurteilte wohnt, als zweckmäßig erscheinen lassen (vgl. BGH NStZ 1993, 200, 201; Beschlüsse vom 22.1.2003 [2 ARs 385/02, 12.4.2002 [2 ARs 96/02], 4.3.2002 [2 ARs 55/02], 5.12.2002 [2 ARs 321/02], 5.5.2000 [2 ARs 108/00], 23.12.1999 [2 ARs 494/99], 17.8.1994 [2 ARs 262/94]; OLG Düsseldorf, 1. Strafsenat, Beschluss vom 10.3.2003 [III-1 Ws 60/03]; 3. Strafsenat, Beschluss vom 20.3.2003 [III-3 Ws 81/03]; OLG Hamm JMBl NW 1996, 237, 238). - BGH, 05.05.2000 - 2 AR 67/00
Abgabebeschluß - Gericht - Zuständigkeit - Bindungswirkung - Wohnsitz - Willkür - …
2 ARs 108/00 2 AR 67/00.
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