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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15, 2 AR 80/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,18407
BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15, 2 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,18407)
BGH, Entscheidung vom 09.06.2015 - 2 ARs 113/15, 2 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,18407)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 2015 - 2 ARs 113/15, 2 AR 80/15 (https://dejure.org/2015,18407)
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Volltextveröffentlichungen (11)

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  • HRR Strafrecht

    § 454a Abs. 2 StPO; § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
    Zuständigkeit für den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (Befassung einer Strafvollstreckungskammer mit der Sache: Zeitpunkt)

  • lexetius.com
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06

    Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten …

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
    Nach dem Konzentrationsgrundsatz des § 462a Abs. 4 StPO obliegt der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Duisburg auch die Bewährungsüberwachung und die insoweit zu treffenden Entscheidungen hinsichtlich der vom Amtsgericht Duisburg mit Beschluss vom 13. November 2013 ausgesetzten Strafe (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Juli 2006 - 2 ARs 302/06, NStZ-RR 2007, 94, 95).
  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 09.06.2015 - 2 ARs 113/15
    Dafür ausreichend ist, dass Tatsachen aktenkundig werden, die eine Entscheidung, wie zum Beispiel einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung, rechtfertigen können (Senatsbeschluss vom 14. August 1981 - 2 StR 174/81, BGHSt 30, 189, 191;… Appl in Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 17, 18).
  • BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22

    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …

    Aktenkundigkeit und damit Befasstsein der bislang zuständigen Strafvollstreckungskammer liegen bereits dann vor, wenn ihr eine neue Verurteilung, eine Anklageschrift oder ein Haftbefehl in einer neuen Sache oder der Bericht eines Bewährungshelfers mitgeteilt werden, aus dem sich Widerrufsgründe ergeben (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 ARs 113/15, NStZ-RR 2005, 69; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09, NStZ 2010, 295;… Meyer-Goßner/ Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 462a Rn. 11b).
  • OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …

    Aktenkundigkeit und damit Befasstsein der bislang zuständigen Strafvollstreckungskammer liegen bereits dann vor, wenn ihr eine neue Verurteilung, eine Anklageschrift oder ein Haftbefehl in einer neuen Sache oder der Bericht eines Bewährungshelfers mitgeteilt werden, aus dem sich Widerrufsgründe ergeben (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2022 - 2 ARs 96/22 - beck-online; BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 ARs 113/15 - beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - beck-online;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, 67. Auflage, § 462a Rn. 11b).
  • KG, 02.06.2017 - 5 Ws 145/17

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsaufsicht

    Dafür ausreichend ist, dass Tatsachen aktenkundig werden, die eine Widerrufsentscheidung rechtfertigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 2 ARs 113/15 -, juris Rn. 6;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 60. Auflage, § 462a Rn. 11b).
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