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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10371
BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95 (https://dejure.org/1995,10371)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1995 - 2 ARs 136/95 (https://dejure.org/1995,10371)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1995 - 2 ARs 136/95 (https://dejure.org/1995,10371)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92

    Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …

    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206) nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüssevom 14. September 1994 - 2 ARs 284/94 undvom 14. Oktober 1994 - 2 ARs 337/94).
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1991 - 1 Ws 1015/91
    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206) nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüssevom 14. September 1994 - 2 ARs 284/94 undvom 14. Oktober 1994 - 2 ARs 337/94).
  • BGH, 14.10.1994 - 2 ARs 337/94

    Abgabe - Unzweckmäßigkeit - Willkür - Bindungswirkung

    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206) nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüssevom 14. September 1994 - 2 ARs 284/94 undvom 14. Oktober 1994 - 2 ARs 337/94).
  • BGH, 14.09.1994 - 2 ARs 284/94

    Überpfügung einer Abgabe einer Stafsache an das Wohnsitzgericht

    Auszug aus BGH, 26.05.1995 - 2 ARs 136/95
    Das Fehlen besonderer Gründe, welche die Abgabe an das Wohnsitzgericht als zweckmäßig erscheinen lassen, rechtfertigt entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (vgl. NStZ 1992, 206) nicht die Annahme von Willkür (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. BGH NStZ 1993, 200; Beschlüssevom 14. September 1994 - 2 ARs 284/94 undvom 14. Oktober 1994 - 2 ARs 337/94).
  • BGH, 30.06.1995 - 2 ARs 159/95

    Fehlerhafte Abgabe - Willkür - Bindung - Bindungswirkung

    Die Annahme von Willkür kommt entgegen der Ansicht des OLG Düsseldorf (NStZ 1992, 206) nicht schon dann in Betracht, wenn besondere Gründe fehlen, die für die Zweckmäßigkeit der Abgabe an das Wohnsitzgericht sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NStZ 1993, 200, zuletzt BGH, Beschl. v. 26. Mai 1995 - 2 ARs 136/95).
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