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Rechtsprechung
   BGH, 21.07.1976 - 2 ARs 140/76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,5543
BGH, 21.07.1976 - 2 ARs 140/76 (https://dejure.org/1976,5543)
BGH, Entscheidung vom 21.07.1976 - 2 ARs 140/76 (https://dejure.org/1976,5543)
BGH, Entscheidung vom 21. Juli 1976 - 2 ARs 140/76 (https://dejure.org/1976,5543)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Rechtskräftige Verurteilung eines Angeklagten vor mehreren verschiedenen Gerichten - Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen - Zuständigkeit der Vollstreckungskammer aus dem Bezirk der den Verurteilten aufnehmenden Strafanstalt

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 21.07.1976 - 2 ARs 140/76
    Diese Vorschrift begründet die Zuständigkeit eines Gerichts für die nachträglichen Entscheidungen in sämtlichen Verfahren, auch wenn die Zuständigkeit in dem Einzelverfahren, in dem die Entscheidungen zu treffen sind, an sich nicht gegeben wäre (BGHSt 26, 118).
  • BGH, 26.07.1995 - 2 ARs 224/95

    Zuständigkeit - Strafvollstreckungskammer - Justizvollzugsanstalt

    Mit der Aufnahme des Verurteilten zur Verbüßung von Strafhaft in die im Bezirk des Landgerichts Gera liegende Justizvollzugsanstalt Hohenleuben ist die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Gera nach dem Konzentrationsprinzip des § 462 a Abs. 4 StPO auch für die Bewährungsund Führungsaufsicht in dieser Sache zuständig geworden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. v. 21. Juli 1976 - 2 ARs 140/76 - undvom 1. Dezember 1976 - 2 ARs 415/76 - vgl. ferner Fischer in KK StPO 3. Aufl. § 462 a Rdn. 25 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 18.01.1995 - 3 ARs 11/95
    Auch bei einer Vollstreckungsunterbrechung fällt die einmal begründete sachliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer nicht nach § 462 a Abs. 2 StPO an das Gericht des ersten Rechtszugs zurück (§ 462 a Abs. 1 Satz 2 StPO ; vgl. BGH, Beschluß vom 21.07.1976 - 2 ARs 140/76).
  • BGH, 17.11.1978 - 2 ARs 384/78

    Zuständigkeit für Entscheidung über den Antrag auf Aussetzung des Strafrests zur …

    Diese Vorschrift soll nur ein Zurückfallen der Zuständigkeit an das erkennende Gericht des ersten Rechtszuges ausschließen (BGH, Beschluß vom 21. Juli 1976 - 2 ARs 140/76 -).
  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 271/78

    Zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammern - Anforderungen an den Antrag …

    Sobald dies aber wieder der Fall ist, geht die (örtliche) Zuständigkeit für alle nachträglichen Entscheidungen auf die nunmehr nach § 462 a Abs. 4 Satz 3 in Verbindung mit Absatz 1 Satz 1 StPO zuständige Vollstreckungskammer über (BGH 2 ARs 140/76, Beschluß vom 21. Juli 1976)".
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