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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20, 2 AR 72/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24833
BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20, 2 AR 72/20 (https://dejure.org/2020,24833)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2020 - 2 ARs 147/20, 2 AR 72/20 (https://dejure.org/2020,24833)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20, 2 AR 72/20 (https://dejure.org/2020,24833)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 119a StVollzG; 120 StVollzG
    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes im Verfahren zur Feststellung der Vereinbarkeit von Maßnahmen im Strafvollzug mit dem Gesetz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Verurteilten; Bindungswirkung einer Verweisung an die für die aufnehmende Justizvollzugsanstalt zuständige ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 S 3 GVG, § 119a Abs 3 S 1 StVollzG, § 120 StVollzG, § 54a Abs 2 S 1 StrVollstrO, § 83 VwGO
    Strafvollzugsbegleitende Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung: Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer nach Verlegung des Verurteilten; Bindungswirkung einer Verweisung an die für die aufnehmende Justizvollzugsanstalt zuständige ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichtes im Verfahren zur Feststellung der Vereinbarkeit von Maßnahmen im Strafvollzug mit dem Gesetz; Verlegung und Rückverlegung eines Verurteilten; Vorliegen eines Befasstseins; Keine Bindungswirkung eines ins Leere gehenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verlegungen in der Sicherungsverwahrung - und die Bestimmung der örtlich zuständigen Strafvollstreckungskammer

Verfahrensgang

  • LG Arnsberg - 1 AR 7/19
  • LG Berlin - 590 StVK 176/19
  • BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20, 2 AR 72/20

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 359
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20
    In dem Überprüfungszeitraum kann es zu einer Zuständigkeitsänderung durch eine nicht nur vorübergehende "Verlegung' des Verurteilten in eine Vollzugsanstalt im Bezirk eines anderen Gerichtes kommen, weil das Gesetz für das Verfahren nach § 119a StVollzG, anders als im Verfahren nach § 462a StPO, keine Fortwirkung der zuerst begründeten Gerichtszuständigkeit vorsieht (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 32).

    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn an diese das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO verwiesen wird (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, juris Rn. 4; vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 33).

  • BGH, 01.12.1989 - 2 ARs 543/89

    Wirksamkeit eines ohne Antrag ergangenen Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20
    Vielmehr gilt dies nur dann, wenn an diese das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 83 VwGO verwiesen wird (vgl. Senat, Beschlüsse vom 1. Dezember 1989 - 2 ARs 543/89, juris Rn. 4;… vom 8. Dezember 2016 - 2 ARs 5/16, BeckRS 2016, 21432, Rn. 33).
  • OLG Hamm, 25.02.2019 - 1 Vollz (Ws) 93/19

    Zeitnahe Maßnahmen im Vollstreckungsverfahren vor Ablauf des …

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20
    Damit insoweit eine rechtzeitige Entscheidung vor Ablauf der in § 119a Abs. 3 Satz 1 StVollzG genannten Frist gewährleistet ist, kommt bezüglich des zeitlichen Ablaufes ein Rückgriff auf den Rechtsgedanken des § 54a Abs. 2 Satz 1 StVollstrO und damit in der Regel ein Befasstein der Strafvollstreckungskammer mit einem von Amts wegen zu betreibenden Verfahren nach § 119a StVollzG drei Monate vor Ablauf der Überprüfungsfrist in Betracht (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Februar 2019 - 1 Vollz (Ws) 93/19, BeckRS 2019, 30904).
  • OLG Hamm, 22.11.2018 - 1 Vollz (Ws) 309/18

    Gerichtliche Kontrolle des Behandlungsangebots bei angeordneter oder …

    Auszug aus BGH, 12.08.2020 - 2 ARs 147/20
    Da durch den Verweis von § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG auf die Vorschrift des § 110 StVollzG die Zuständigkeit der auch räumlich möglichst vollzugsnahen Strafvollstreckungskammer begründet werden soll (…Feest/Lesting/Lindemann, Strafvollzugsgesetze, 7. Aufl., § 110 StVollzG, Rn. 2), ist diejenige Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk sich der Verurteilte am Ende des Überprüfungszeitraumes aufhält; dies deshalb, weil diese Strafvollstreckungskammer die für das Verfahren nach § 119a StVollzG größte Sachnähe aufweisen wird (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 22. November 2018 - 1 Vollz (Ws) 309/18, BeckRS 2018, 42721, Rn. 21 f.).
  • BGH, 07.05.2025 - 2 ARs 167/25

    Zuständigkeitsbestimmung (Strafvollstreckungskammer: Bindungswirkung eines …

    Da durch den Verweis von § 119a Abs. 6 Satz 3 StVollzG auf die Vorschrift des § 110 StVollzG die Zuständigkeit der auch räumlich möglichst vollzugsnahen Strafvollstreckungskammer begründet werden soll, ist diejenige Strafvollstreckungskammer zuständig, in deren Bezirk sich der Verurteilte am Ende des Überprüfungszeitraumes aufhält; dies deshalb, weil diese Strafvollstreckungskammer die für das Verfahren nach § 119a StVollzG größte Sachnähe aufweist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20, BeckRS 2020, 21206, Rn. 10 m.w.N.).

    Grundsätzlich ist ein solcher Beschluss für das darin bestimmte Gericht nach § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend, selbst wenn dieser fehlerhaft ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20, BeckRS 2020, 21206, Rn. 12;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 27. Ed. 1.2.2025, StVollzG § 110 Rn. 5).

    Er ist ferner zur Vorbereitung der Entscheidung vor Ablauf der gesetzlichen Frist des § 119a Abs. 3 Satz 1 StVollzG zu einer angemessenen Zeit erfolgt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20, BeckRS 2020, 21206, Rn. 14).

  • OLG Celle, 17.08.2022 - 3 Ws 204/22

    Dauer des über Prüfungszeitraums für die vollzugsbegleitende gerichtliche …

    Rn. 26 Die örtliche Zuständigkeit für die gerichtliche Kontrolle des Behandlungsangebots bei angeordneter oder vorbehaltener Sicherungsverwahrung bestimmt sich nach dem Bezirk, in dem die Vollzugsbehörde ihren Sitz hat, in der der Gefangene am Ende des Überprüfungszeitraums untergebracht war (BGH NStZ-RR 2020, 359; OLG Hamm vom 22. November 2018, Az.: 1 Vollz [Ws] 309, 18, juris).

    Denn nach Maßgabe von § 119a Abs. 3 Satz 3, 2. Hs. StVollzG beginnt die Frist für jede weitere Entscheidung mit Bekanntgabe einer erstinstanzlichen Entscheidung nach Abs. 1 der Vorschrift und ist nach § 110 StVollzG diejenige Strafvollstreckungskammer für eine anstehende Entscheidung zuständig, in deren Bezirk die Vollzugsbehörde ihren Sitz hat, in der der Gefangene am Ende des Überprüfungszeitraums untergebracht war (BGH NStZ-RR 2020, 359; OLG Hamm vom 22. November 2018, Az.: 1 Vollz [Ws] 309, 18, juris).

  • BGH, 28.01.2026 - 2 ARs 541/25

    Aufhebung des Abgabebeschlusses des LG; Weitere Zuständigkeit des LG für …

    Zwar ist grundsätzlich ein solcher Beschluss für das darin bestimmte Gericht nach § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG bindend, selbst wenn dieser fehlerhaft ist (vgl. Senat, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20).
  • BayObLG, 28.04.2026 - 203 StObWs 287/26

    Zuständigkeitsstreit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, …

    Die Entscheidung, mit der sich eine Strafvollstreckungskammer für örtlich unzuständig erklärt und das Verfahren an eine andere Strafvollstreckungskammer verweist, ist nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung nach entsprechender Anwendung von § 83 Satz 1 VwGO, § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG grundsätzlich bindend, selbst wenn sie sich als fehlerhaft darstellen würde (BGH…, Beschluss vom 7. Mai 2025 - 2 ARs 167/25 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20 -, juris Rn. 12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 2 AR 16/16, BeckRS 2016, 09302; OLG Celle…, Beschluss vom 19. Oktober 2016 - 1 Ws 501/16, BeckRS 2016, 18830 Rn. 12 m.w.N.;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 29. Ed. 1.2.2026, StVollzG § 110 Rn. 5;… Arloth/Krä/Arloth, 5. Aufl. 2021, StVollzG § 110 Rn. 4; zu den Bedenken, jedoch überholt OLG Hamm, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 1 Vollz (Ws) 721/18, BeckRS 2018, 50909).
  • KG, 18.07.2023 - 2 Ws 59/23

    Überprüfungsfrist bei der gerichtlichen Kontrolle der Betreuung von Gefangenen …

    Dieser Zeitraum wird als grundsätzlich zwingend angesehen und kann, wie sich aus § 119a Abs. 3 Satz 2 StVollzG ergibt, verlängert, aber nicht verkürzt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2020, 359; OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2015 - III-1 Vollz (Ws) 175/15 -, juris).
  • OLG Celle, 08.05.2023 - 1 Ws 47/23

    Strafvollzug; Überprüfungsfrist; Sicherungsverwahrung; Fristbeginn für die …

    Zuständig ist gemäß § 119a Abs. 6 S. 3 i.V.m. § 110 StVollzG diejenige Strafvollstreckungskammer, in deren Bezirk sich der Verurteilte am Ende des Überprüfungszeitraumes - mithin vorliegend am 27. April 2022 - aufgehalten hat (BGH, Beschluss vom 12. August 2020 - 2 ARs 147/20, juris Rn. 10 mwN).
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