Rechtsprechung
| BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19, 2 AR 13/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 85 Abs. 5 JGG
Abgabe und Übergang der Vollstreckung (Zuständigkeit des Bundesgerichtshofes zur Entscheidung über den Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung; Ermessensentscheidung des Vollstreckungsleiters) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die weitere Vollstreckung der Jugendstrafe aus einem landgerichtlichen Urteil
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 85 Abs. 5 ; StPO § 14
Zuständigkeit für die weitere Vollstreckung der Jugendstrafe aus einem landgerichtlichen Urteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ulm - 2 VRJs 209/18
- LG Ulm, 21.03.2017 - 44 Js 6082/16
- AG Adelsheim, 23.11.2018 - 1 VRJs 470/17
- BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19, 2 AR 13/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.01.2004 - 2 ARs 418/03
Zuständigkeitsbestimmung (Zuständigkeit für Entscheidungen über die Vollstreckung …
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19
Diese Zuständigkeit besteht auch im vorliegenden Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG (BGHSt 30, 78; BGH NStZ 2005, 167;… Eisenberg, JGG, 20. Aufl, § 85 Rn 18).Dabei ist besondere Rücksicht auf den Grundsatz der Vollzugsnähe zu nehmen (BGH NStZ 2005, 167), aber nur, sofern er sich konkret als stichhaltig erweist (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).
- OLG Frankfurt, 26.07.2002 - 3 Ws 778/02
Zuständigkeit des OLG zur Entscheidung über einen negativen sachlichen …
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19
Dabei ist besondere Rücksicht auf den Grundsatz der Vollzugsnähe zu nehmen (BGH NStZ 2005, 167), aber nur, sofern er sich konkret als stichhaltig erweist (OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).(...) Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim hat wichtiges Erfahrungswissen über das Vollzugsverhalten des Gefangenen sammeln können und sich zur Vorbereitung seiner Entscheidung zur Ausnahme aus dem Jugendstrafvollzug eingehend mit der Person des Heranwachsenden - auch im Rahmen einer persönlichen Anhörung am 26. Oktober 2018 - beschäftigt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 380).
- BGH, 22.04.1981 - 2 ARs 80/81
Vollstreckungsabgabe zwischen Amtsgerichten wegen Ortsnähe
Auszug aus BGH, 21.08.2019 - 2 ARs 16/19
Diese Zuständigkeit besteht auch im vorliegenden Fall der Ablehnung der Übernahme der Vollstreckungsleitung nach § 85 Abs. 5 JGG (BGHSt 30, 78; BGH NStZ 2005, 167;… Eisenberg, JGG, 20. Aufl, § 85 Rn 18).
- BGH, 15.02.2023 - 2 ARs 490/22
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Zuständigkeit …
Dies gilt aber nur, wenn er sich auch im konkreten Einzelfall nach Abwägung aller Umstände als stichhaltig erweist (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. Dezember 1980 - 2 ARs 336/80 -, juris, Rn. 1 (= BGHSt 30, 9);… Beschluss vom 21. Januar 2004 - 2 ARs 418/03 -, juris Rn. 8; Beschluss vom 21. August 2019 - 2 ARs 16/19 -, juris Rn. 2; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juli 2002 - 3 Ws 778/02 -, juris).
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