Rechtsprechung
| BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines Vergehens seines Mandanten - Innerer Tatbestand einer Beihilfe - Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des …
Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539). - BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79
Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei …
Daraus wird im Schrifttum zutreffend gefolgert, daß für die Ausschließung eines Verteidigers in erster Linie dringender Verdacht erforderlich ist und hinreichender Verdacht nur dann genügt, wenn dem Verteidiger strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (…Dünnebier, a.a.O. § 138 a Rdn. 13;… Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 138 a Rdn. 8; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluß vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 -).
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