Rechtsprechung
| BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01, 2 AR 102/01 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 2 Satz 2 StPO
Übertragung der Bewährungsüberwachung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 2 Satz 2
- Wolters Kluwer
Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit - Rücknahme der Übertragung - Übertragung auf ein anderes Gericht - Willkürliche Entscheidung - Zuständigkeit des Amtsgerichts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2
Bindungswirkung einer Verfahrensübertragung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden - 215 Ds 207 Js 32042/96
- AG München - 851 BÜR 3/00
- BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01, 2 AR 102/01
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.08.1992 - 2 ARs 363/92
Bestimmung des zuständigen Amtsgerichts für die Bewährungsaufsicht - …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a). - BGH, 10.01.1992 - 2 ARs 577/91
Bindungswirkung einer Abgabe der Sache bei Fehlen von besonderen Gründe zur …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a). - BGH, 01.10.1975 - 2 ARs 289/75
Anforderungen an die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
Zu einer Rücknahme der Übertragung oder zu einer Übertragung auf ein anderes Gericht ist allein das übertragende Gericht des ersten Rechtszugs befugt (vgl. BGHSt 26, 204; BGH NStZ 1992, 399; 1993, 200;… Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 45. Aufl. Rdn. 23 zu § 462 a). - BGH, 15.08.2001 - 2 AR 102/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 15.08.2001 - 2 ARs 169/01
2 ARs 169/01 2 AR 102/01.
- BGH, 27.09.2006 - 2 ARs 332/06
Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsüberwachung)
Diese Bindungswirkung ist nicht dadurch entfallen, dass der Verurteilte am Ort des Wohnsitzgerichtes unauffindbar wird (Senatsbeschluss vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01;… Fischer in KK StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 29). - BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 288/03
Zuständigkeit für die Bewährungsüberwachung
Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01). - BGH, 03.09.2003 - 2 AR 177/03
Übertragung der Bewährungsüberwachung auf ein anderes Amtsgericht; Bindung des …
Für die Annahme einer willkürlichen Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal ist hier nichts ersichtlich; daß der Verurteilte derzeit in Köln unauffindbar und möglicherweise obdachlos ist, läßt daher die Zuständigkeit des Amtsgerichts Köln nicht entfallen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01). - BGH, 15.08.2001 - 2 AR 102/01
Übertragung der Bewährungsüberwachung - Wohnsitzgericht - Wohnsitzzuständigkeit - …
2 ARs 169/01 2 AR 102/01. - BGH, 27.09.2006 - 2 AR 192/06 Diese Bindungswirkung ist nicht dadurch entfallen, dass der Verurteilte am Ort des Wohnsitzgerichtes unauffindbar wird (Senatsbeschluss vom 15. August 2001 - 2 ARs 169/01;… Fischer in KK StPO 5. Aufl. § 462 a Rdn. 29).
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