Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1959 - 2 ARs 171/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 13, 293
- NJW 1960, 394
- MDR 1960, 152
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 10.03.1971 - 2 ARs 25/71
Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung im Rahmen der Vollstreckung einer …
Die Entscheidung über die Entlassung des Untergebrachten hat deshalb das Gericht des ersten Rechtszuges (BGHSt 13, 293; 16, 82) [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]ohne mündliche Verhandlung zu treffen.Er kann weder die Entscheidungen nach § 42 f bis § 42 h StGB über die Entlassung des Untergebrachten oder die Fortdauer der Unterbringung noch die ihm sonst als Vollstreckungsleiter obliegende Aufgabe einem anderen Richter übertragen (BGHSt 13, 293; 16, 82 [BGH 26.05.1961 - 2 ARs 46/61]-84).
§ 463 a i. V. mit § 462 StPO weist die Entscheidung ausdrücklich dem erkennenden Richter zu, ohne die Möglichkeit einer Abgabe zu eröffnen (BGHSt 13, 293).
- BVerwG, 07.11.1973 - VI C 5.73 Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird, auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.).
- BGH, 26.05.1961 - 2 ARs 46/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 27.06.1975 - 2 ARs 137/75
Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung - …
Diese konnte die Entscheidung nicht einem anderen Gericht übertragen (vgl. BGHSt 13, 293). - BGH, 18.02.1982 - 2 ARs 18/82
Strafvollstreckung - Zuständigkeit - Abgabe - Wohnsitzgericht - Abgabe von …
- BVerwG, 07.11.1973 - VI C 145.73
Rechtsmittel
Denn an dem Grundsatz, daß der Tatrichter regelmäßig ohne Hinzuziehung eines Sachverständigen die Glaubwürdigkeit einer Aussage zu beurteilen hat und nur in Ausnahmefällen auf die Methode der aussagepsychologischen Begutachtung zurückgreifen darf, wird auch im Strafprozeß festgehalten (vgl. u.a. BGHSt 3, 27; 13, 297 [BGH 13.10.1959 - 2 ARs 171/59]; 21, 62 [BGH 23.02.1966 - 2 StR 15/66]; 23, 8 [BGH 21.05.1969 - 4 StR 18/69]; 23, 176 [BGH 18.11.1969 - 1 StR 361/69]; ferner Panhuysen, Die Untersuchung des Zeugen auf seine Glaubwürdigkeit - Ein Beitrag zur Stellung des Zeugen und Sachverständigen im Strafprozeß -, Berlin 1964; Wüst, Richter und psychologischer Sachverständiger im Strafprozeß, München 1968; Krauss in der Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft, 1973, 320 ff.). - BGH, 04.02.1969 - 1 StR 276/68
Führen von Kraftfahrzeugen ohne Fahrerlaubnis - Gefahr für die öffentliche …
Etwaige inzwischen eingetretene wesentliche Änderungen der tatsächlichen oder persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten, aus denen sich nachträgliche Bedenken gegen die Durchführung der Unterbringungsanordnung ergeben könnten, müßten im Rahmen des § 42 f Abs. 3 und 4 StGB geltend gemacht werden (vgl. auch BGH NJW 1960, 394 Nr. 12 betr. LG Waldshut).
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