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| BGH, 04.07.1975 - 2 ARs 184/75 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes
Verfahrensgang
- LG Ellwangen/Jagst, 20.02.1973 - KLs 18/69
- BGH, 04.07.1975 - 2 ARs 184/75
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1975 - 2 ARs 15/75
Zuständiges Gericht bei nächträglicher Entscheidung über die Aussetzung eines …
Auszug aus BGH, 04.07.1975 - 2 ARs 184/75
Die Strafvollstreckungskammer erklärte sich durch Beschluß vom 4. April 1975 unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats vom 27. Februar 1975 (NJW 1975, 1130) für unzuständig und gab die Sache an das Landgericht in Ellwangen zurück. - BGH, 02.07.1975 - 2 ARs 167/75
Zuständigkeit für die Entscheidungen über die Führungsaufsicht
Auszug aus BGH, 04.07.1975 - 2 ARs 184/75
Das Oberlandesgericht in Stuttgart ist somit zu Recht - wenn auch aus unzutreffenden Gründen (vgl. BGH JR 1975, 205 mit Anmerkung Peters sowie BGH Beschluß vom 2. Juli 1975 - 2 ARs 167/75 -) - zu dem Ergebnis gelangt, daß in der vorliegenden Sache die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts in Freiburg/Breisgau für die Entscheidung über den Widerruf zuständig ist.
- BGH, 22.02.1978 - 2 ARs 388/77
Zuständigkeitsstreit zwischen dem Gericht des ersten Rechtszuges und einer …
In Fällen der vorliegenden Art hat vielmehr die Strafvollstreckungskammer stets den Vorrang (BGHSt 26, 118, 120; BGH, Beschl. vom 4. Juli 1975 - 2 ARs 184/75 -).
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