Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18, 2 AR 133/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,25305
BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18, 2 AR 133/18 (https://dejure.org/2018,25305)
BGH, Entscheidung vom 01.08.2018 - 2 ARs 197/18, 2 AR 133/18 (https://dejure.org/2018,25305)
BGH, Entscheidung vom 01. August 2018 - 2 ARs 197/18, 2 AR 133/18 (https://dejure.org/2018,25305)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,25305) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 462a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts (Zuständigkeit mit Aufnahme in den Vollzug)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Zuständigkeitsbegründung durch Aufnahme in den Strafvollzug; Beendigung der Fortwirkungszuständigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 462a Abs 4 S 1 StPO, § 462a Abs 4 S 3 StPO
    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Zuständigkeitsbegründung durch Aufnahme in den Strafvollzug; Beendigung der Fortwirkungszuständigkeit

  • IWW

    § 462a Abs. 1, Abs. 4 StPO, § 462a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Zuständigkeit des Gerichts i.R.d. Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 462a Abs. 4 S. 1 und S. 3
    Zuständigkeit des Gerichts i.R.d. Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe - und die Überwachung früherer Bewährungsstrafen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 328
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.);… Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • BGH, 14.11.2007 - 2 ARs 446/07

    Zuständigkeitsbestimmung; Strafvollstreckung (nachträgliche Entscheidungen)

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Die Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst, wenn die Vollstreckung aller Strafen, hinsichtlich derer ihre Zuständigkeit aufgrund des Konzentrationsprinzips entstanden ist, vollständig erledigt ist oder der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer aufgenommen ist (Senatsbeschluss vom 14. November 2007- 2 ARs 446/07, BGH NStZ-RR 2008, 124, 125; vom 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09, BGH NJW 2010, 951 f.).
  • BGH, 16.12.2009 - 2 ARs 424/09

    Zuständigkeit der eine Führungsaufsicht überwachenden Strafvollstreckungskammer …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Die Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet erst, wenn die Vollstreckung aller Strafen, hinsichtlich derer ihre Zuständigkeit aufgrund des Konzentrationsprinzips entstanden ist, vollständig erledigt ist oder der Verurteilte in eine Justizvollzugsanstalt im Bezirk einer anderen Strafvollstreckungskammer aufgenommen ist (Senatsbeschluss vom 14. November 2007- 2 ARs 446/07, BGH NStZ-RR 2008, 124, 125; vom 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09, BGH NJW 2010, 951 f.).
  • BGH, 05.04.2000 - 2 ARs 83/00

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungsaufsicht und …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Diese ist gemäß § 462a Abs. 4 Satz 1 und 3 StPO aufgrund des Konzentrationsprinzips mit der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt ... zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe (…vgl. Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 7 mwN) im Verhältnis zu den erkennenden Gerichten sachlich zuständig geworden für die Überwachung der Strafaussetzung zur Bewährung aus allen Verurteilungen (Senatsbeschluss vom 5. April 2000 - 2 ARs 83/00, NStZ 2000, 446;… Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 462a Rn. 32).
  • BGH, 09.07.2015 - 2 ARs 139/15

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer (Ende der Zuständigkeit erst nach …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.);… Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • BGH, 18.04.1975 - 2 ARs 83/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.);… Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • BGH, 12.07.2012 - 2 ARs 183/12

    Zuständigkeitsbestimmung für die nachträgliche Gesamtstrafenbildung …

    Auszug aus BGH, 01.08.2018 - 2 ARs 197/18
    Deshalb sind alle nachträglichen Entscheidungen bei einem Gericht oder einer Strafvollstreckungskammer konzentriert, wobei die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges verdrängt (Senatsbeschluss vom 18. April 1975 - 2 ARs 83/75, BGHSt 26, 118, 120; vom 14. August 1981 - 2 ARs 174/81, BGHSt 30, 189, 192; vom 12. Juli 2012 - 2 ARs 183/12; vom 9. Juli 2015 - 2 ARs 139/15, NStZ-RR 2015, 290 (Ls.);… Appl in KK-StPO, 7. Aufl., § 462a Rn. 33).
  • KG, 02.06.2022 - 4 ARs 5/22

    Sachliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer für die …

    Rn. 5 Die aufgrund des Konzentrationsprinzips gegebene Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, die jene des Gerichts des ersten Rechtszuges stets verdrängt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 2 ARs 197/18 - und 17. Mai 2000 - 2 ARs 120/00 - [beide bei juris m.w.N.]), ist (allein) durch die Aufnahme in den Strafvollzug unabhängig davon eingetreten, ob während der Zeit der Inhaftierung des Verurteilten eine konkrete Entscheidung in einer Strafvollstreckungssache zu treffen war (vgl. BGH NStZ 2000, 111; 2001, 165; NStZ-RR 2008, 124; StraFo 2007, 257; Beschlüsse vom 16. Januar 2004 - 2 ARs 417/03 - und 19. Januar 2000 - 2 ARs 509/99 - [beide bei juris]; OLG Düsseldorf JMBl NW 2002, 114; OLG Frankfurt NStZ-RR 2007, 157 (mit näherer Begründung); OLG Hamm NStZ 2012, 711; KG, Beschlüsse vom 12. Januar 2015 - 5 Ws 66/14 - und 31. Oktober 2007 - 2 ARs 40/07 -).

    Die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer endet vielmehr erst dann, wenn die Vollstreckung aller Freiheitsstrafen - durch Verbüßung, Erlass der Strafe, Vollstreckungsverjährung - vollständig erledigt ist, oder wenn - betreffend die örtliche Zuständigkeit - die Aufnahme des Verurteilten in eine Justizvollzugsanstalt in einem anderen Gerichtsbezirk erfolgt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 2 ARs 197/18 - [juris] m.w.N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht