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| BGH, 05.08.1981 - 2 ARs 208/81 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Strafvollstreckungskammer - Zuständigkeit für Bewährungsüberwachung - Voraussetzungen - Aufgehen der Gesamtstrafe - Nachträgliche Gesamtstrafenbildung - Wirksamkeit
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06
Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten …
Für die weitere Überwachung des Verurteilten war danach das Amtsgericht Bonn zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 5. August 1981 - 2 ARs 208/81). - BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges (Aufgehen der zur Bewährung …
Rn. 5 Die vom Amtsgericht Krefeld durch Beschluß vom 10. Januar 2001 übernommene Bewährungsaufsicht hat durch den Gesamtstrafenbeschluß vom 29. März 2001 ihre Grundlage verloren, da die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in der neu gebildeten Gesamtstrafe aufgegangen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 5. August 1981 -2 ARs 208/81 = GA 1982, 177, 178; NStZ 1997, 100, 101 m.w.N.). - BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Im Bereich des Erwachsenenstrafrechts entfällt die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn eine von ihr nach Teilverbüßung zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in einer später von einem anderen Gericht neu gebildeten Gesamtstrafe aufgeht (vgl. BGH GA 1982, 177; SchlHOLG NStZ 1983, 480; OLG Hamm NJW 1976, 1648 [OLG Hamm 23.05.1976 - 3 s Sbd 15 12/76]; OLG Düsseldorf JMBl.NW 1978; 201; OLG Zweibrücken NStZ 1985, 525;… Fischer in KK StPO 3. Auflage § 460 Rdn. 32a;… Wendisch in Löwe-Rosenberg StPO 24. Auflage § 460 Rdn. 33).
- OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 3 Ws 1085/06
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung: Abgrenzung der Zuständigkeit von erkennendem …
Diese Zuständigkeit ist auch nicht sinnwidrig, weil das erkennende Gericht auf Grund seiner umfassenden Kenntnis der Umstände, die für die zuletzt verhängte Gesamtfreiheitsstrafe maßgebend waren, zu einer sachgerechten Entscheidung ebenso in der Lage ist wie die StVK, die lediglich in einem Teil der Verfahren, die der Gesamtstrafenbildung zu Grunde lagen, entschieden hatte (OLG Zweibrücken, NStZ 1985, 525; OLG Schleswig, NStZ 1983, 480; OLG Düsseldorf, JMBlNW 1978, 201; OLG Schleswig, OLGSt § 462a StPO, S. 65; vgl. auch BGH, NStZ 1997, 100; NStZ-RR 2003, 103; GA 1982, 177; OLG Hamm - 3. StrS -, NJW 1976, 1648; Doller, MDR 1977, 272;… i.E. ebenso Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 462a Rn 15;… Schäfer, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl., § 453b Rn. 4). - BGH, 21.07.2006 - 2 AR 89/06 Für die weitere Überwachung des Verurteilten war danach das Amtsgericht Bonn zuständig (vgl. Senatsbeschluss vom 5. August 1981 - 2 ARs 208/81).
- BGH, 03.04.2002 - 2 AR 31/02
Strafaussetzung zur Bewährung - Bewährungsüberwachung - Einzelstrafe - …
Die vom Amtsgericht Krefeld durch Beschluß vom 10. Januar 2001 übernommene Bewährungsaufsicht hat durch den Gesamtstrafenbeschluß vom 29. März 2001 ihre Grundlage verloren, da die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in der neu gebildeten Gesamtstrafe aufgegangen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 5. August 1981 - 2 ARs 208/81 = GA 1982, 177, 178; NStZ 1997, 100, 101 m.w.N.).
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