Rechtsprechung
| BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschließung eines Strafverteidigers von der Mitwirkung in einem Verfahren bei dringendem Verdacht der Strafvereitelung - Dringender und hinreichender Tatverdacht als Verdachtsgrade für die Ausschließung - Hinreichender Tatverdacht als ausreichendes Kriterium für die ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1979, 989
- AnwBl 1981, 115
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 165/79
Ausschluss eines Rechtsanwalts von der Verteidigung wegen Förderung eines …
Auszug aus BGH, 08.08.1979 - 2 ARs 231/79
Daraus wird im Schrifttum zutreffend gefolgert, daß für die Ausschließung eines Verteidigers in erster Linie dringender Verdacht erforderlich ist und hinreichender Verdacht nur dann genügt, wenn dem Verteidiger strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (…Dünnebier, a.a.O. § 138 a Rdn. 13;… Kleinknecht, StPO 34. Aufl. § 138 a Rdn. 8; im Ergebnis ebenso BGH, Beschluß vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 -).
- BGH, 10.02.2000 - 4 StR 616/99
Zeugnisverweigerung nach "Vernehmung" durch den Verteidiger
Zwar ist es dem Verteidiger nicht verwehrt, eigene Ermittlungen zu führen, insbesondere Zeugen oder Mitbeschuldigte vor und außerhalb der Hauptverhandlung zu befragen (BGH AnwBl 1981, 115, 116;… Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 5. Aufl. Rdn. 166 f.;… Laufhütte in KK-StPO 4. Aufl. vor § 137 Rdn. 3, jeweils m. N.). - OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren: Ausschließung des Verteidigers wegen versuchter Strafvereitelung …
Rechtsanwältin A. ist dringend verdächtig (vgl. zu diesem Erfordernis im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens BGH AnwBl. 1981, 115; BGHSt 36, 133 lässt allerdings auch die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden hinreichenden Tatverdacht genügen), sich wegen einer der in § 138 a Abs. 1 Nr. 3 StPO angeführten Straftat strafbar gemacht zu haben. - BGH, 24.06.2025 - 3 StR 138/25
Form der Gewährung von Akteneinsicht; Aushändigung amtlich verwahrter …
Rn. 11 Eigene Ermittlungen bleiben der Verteidigung zwar unbenommen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79, AnwBl. 1981, 115; Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 4;… Beschluss vom - 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18, juris Rn. 7;… MüKoStPO/Kämpfer/Travers, 2. Aufl., § 137 Rn. 14).
- BGH, 05.03.2025 - 3 StR 35/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge …
Unabhängig davon sind dem Verteidiger eigene Ermittlungen nicht verwehrt (vgl. BGH, Urteil vom 10. Februar 2000 - 4 StR 616/99, BGHSt 46, 1, 4; Beschlüsse vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79, AnwBl. 1981, 115;… vom 7. Mai 2019 - 5 StR 623/18, juris Rn. 7). - BGH, 03.03.1989 - 2 ARs 54/89
Verteidigerausschluß wegen Verdachts der versuchten Strafvereitelung
Die Ausschließung des Verteidigers wegen hinreichenden Verdachts der versuchten Strafvereitelung setzt nicht voraus, daß wegen dieses Vorwurfs gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und bis zur Anklagereife gediehen ist (Abkehr von BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989 und BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO).Allerdings hat der Beschwerdesenat in zwei früheren Entscheidungen den Standpunkt vertreten, hinreichender Tatverdacht rechtfertige die Ausschließung des Verteidigers nur, wenn ihm strafbares Verhalten vorgeworfen wird und das Ermittlungsverfahren wegen dieses Verhaltens bereits bis zur Anklagereife gediehen ist (BGH AnwBl. 1981, 115 = bei Holtz MDR 1979, 989;… BGHR StPO § 138 a Abs. 1 Nr. 3 Begünstigung 1 = NStE Nr. 3 zu § 138 a StPO;… ebenso Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 138 a Rdn. 14 und Laufhütte in KK, StPO 2. Aufl. § 138 a Rdn. 7).
- BGH, 08.08.1985 - 2 ARs 223/85
Verteidigerausschluß wegen Beteiligung an der Tat; Erforderlicher Grad des …
Die auf den Verfahrensstand vor Anklagereife abstellende Umschreibung "dringend verdächtig" (BGH, Beschluß vom 8. August 1979 - 2 ARs 231/79 - S. 4 bis 6 = Anw.Bl. 1981, 115 = Holtz in MDR 1979, 989) setzt ebenso den Verdacht auf eine "Straftat" voraus (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 1979 - 2 ARs 165/79 - und vom 25. August 1983 - 2 ARs 262/83 = LM StPO § 138 a Nr. 4; KG NJW 1978, 1538, 1539).
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