Rechtsprechung
| BGH, 16.10.2013 - 2 ARs 235/13, 2 AR 163/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 26a Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Satz 1 und 2 StPO
Unzulässige Ablehnungsanträge gegenüber Richtern des Bundesgerichtshofs - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung des Antrags auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3; StPO § 26a Abs. 2 S. 1-2
Verwerfung des Antrags auf Ablehnung des Vorsitzenden Richters am Bundesgerichtshof - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart - 2 Ws 62/13
- BGH, 16.10.2013 - 2 ARs 235/13, 2 AR 163/13
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.11.2020 - 4 StR 654/19
Verwerfung des Befangenheitsantrages als unzulässig
Der Angeklagte verfolgt damit offensichtlich verfahrensfremde Zwecke (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 16. Oktober 2013 - 2 ARs 235/13; vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09, NStZ 2011, 294; vom 7. September 2017 - 1 StR 300/17, NStZ 2018, 485).
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