Rechtsprechung
| BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05, 2 AR 134/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 85 Abs. 2 JGG
Bestimmung des Vollstreckungsleiters - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
JGG § 85 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Vollstreckung einer verhängten Strafe auf Grund eines unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Adelsheim - 1 VRJs 578/04
- AG Rottenburg/Neckar - 3 VRJs 83/04
- BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05, 2 AR 134/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05
Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 1. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05). - BGH, 19.03.2004 - 2 ARs 93/04
Verfahrensverbindung; Sachdienlichkeit
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05
Die im Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 15. Juni 2005 ergänzend zitierte Senatsentscheidung vom 22. April 1994 - 2 ARs 93/04 - betrifft einen anderen Fall; hier besteht die Zuständigkeit des Jugendrichters beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG aufgrund der Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Adelsheim am 25. August 2004 fort, auf eine dauerhafte Aufnahme in dieser Justizvollzugsanstalt im Falle der Wiedereinreise kommt es nicht an. - BGH, 13.07.2005 - 2 AR 134/05
Vollstreckung einer verhängten Strafe auf Grund eines unerlaubten Handeltreibens …
Auszug aus BGH, 13.07.2005 - 2 ARs 240/05
2 ARs 240/05 2 AR 134/05.
- BGH, 27.07.2005 - 2 ARs 241/05
Vollstreckung der Restjugendstrafe durch den Jugendrichter am Amtsgericht; …
Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 8. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05, vom 21. April 2005 - 2 ARs 84/05 und vom 13. Juli 2005 - 2 ARs 240/05). - BGH, 13.07.2005 - 2 AR 134/05
Vollstreckung einer verhängten Strafe auf Grund eines unerlaubten Handeltreibens …
2 ARs 240/05 2 AR 134/05. - BGH, 27.07.2005 - 2 AR 133/05 Der Jugendrichter beim Amtsgericht Adelsheim als Vollstreckungsleiter nach § 85 Abs. 2 JGG ist aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 8. Juli 2005 zutreffend dargelegten Gründen verpflichtet, die Vollstreckungsleitung zurückzunehmen (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 23. März 2005 - 2 ARs 85/05, vom 21. April 2005 - 2 ARs 84/05 und vom 13. Juli 2005 - 2 ARs 240/05).
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