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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1977 - 2 ARs 251/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1399
BGH, 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 (https://dejure.org/1977,1399)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 (https://dejure.org/1977,1399)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1977 - 2 ARs 251/77 (https://dejure.org/1977,1399)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zur Frage der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Besuchererlaubnis eines Journalisten - Entscheidung über Erteilung oder Versagung der Besuchserlaubnis als Maßnahme zur Regelung einer einzelnen Angelegenheit auf dem Gebiet des Strafvollzugs im Sinne des § 109 Abs. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 27, 284
  • NJW 1978, 282
  • MDR 1978, 156
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.04.1977 - StB 76/77

    Beschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum Besuch eines …

    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 ARs 251/77
    Daß sie vorliegend nicht vom Strafgefangenen, sondern von einem Außenstehenden begehrt wird, kann ihr diese rechtliche Qualifikation nicht nehmen (vgl. für den Fall der Untersuchungshaft BGHSt 27, 175).
  • OLG Hamm, 11.03.1977 - 1 VAs 328/76
    Auszug aus BGH, 12.10.1977 - 2 ARs 251/77
    Für örtlich zuständig hält es - im wesentlichen aus Gründen der Vollzugsnähe - dasjenige Gericht, in dessen Bezirk die Strafanstalt liegt, in der sich der Gefangene befindet (vgl. insoweit MDR 1977, 690), das heißt hier die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts in Arnsberg.
  • BayObLG, 20.01.2025 - 204 StObWs 677/24
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, der allein auf die formale Urheberschaft der Vollzugsmaßnahme abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284 , juris Rn. 6; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397 , juris Rn. 15;… Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG , 8. Aufl. 2022, Teil IV, § 110 Rn. 3), kommt es vorliegend darauf an, wer die vom Antragsteller begehrte Maßnahme anordnen kann.

    Vollzugsmaßnahmen werden in der Regel vom Anstaltsleiter getroffen (vgl. - auch zu einem Ausnahmefall - BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284 , juris Rn. 6), der die Justizvollzugsanstalt nach außen vertritt (§ 156 Abs. 2 Satz 1 StVollzG ).

    Auch wenn die Vorschriften des § 110 StVollzG und des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (…vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO , 67. Aufl. 2024, § 462a Rn. 7,8) hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht deckungsgleich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284 , juris Rn. 6 zum Fall einer vom Justizminister getroffenen Vollzugsmaßnahme), führen beide bei einer vom Anstaltsleiter getroffenen Vollzugsmaßnahme zur örtlichen Zuständigkeit der für den Sitz der Justizvollzugsanstalt zuständigen Strafvollstreckungskammer.

  • BayObLG, 23.01.2025 - 204 StObWs 677/24

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafvollzugssachen

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes, der allein auf die formale Urheberschaft der Vollzugsmaßnahme abstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284, juris Rn. 6; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397, juris Rn. 15;… Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, StVollzG, 8. Aufl. 2022, Teil IV, § 110 Rn. 3), kommt es vorliegend darauf an, wer die vom Antragsteller begehrte Maßnahme anordnen kann.

    Vollzugsmaßnahmen werden in der Regel vom Anstaltsleiter getroffen (vgl. - auch zu einem Ausnahmefall - BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284, juris Rn. 6), der die Justizvollzugsanstalt nach außen vertritt (§ 156 Abs. 2 Satz 1 StVollzG).

    Auch wenn die Vorschriften des § 110 StVollzG und des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (…vgl. hierzu Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 67. Aufl. 2024, § 462a Rn. 7,8) hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit nicht deckungsgleich sind (vgl. BGH, Beschluss vom 12.10.1977 - 2 ARs 251/77 -, BGHSt 27, 284, juris Rn. 6 zum Fall einer vom Justizminister getroffenen Vollzugsmaßnahme), führen beide bei einer vom Anstaltsleiter getroffenen Vollzugsmaßnahme zur örtlichen Zuständigkeit der für den Sitz der Justizvollzugsanstalt zuständigen Strafvollstreckungskammer.

  • BayObLG, 24.11.2020 - 204 VAs 180/20

    Rechtsweg für Sachaufsichts- und Dienstaufsichtsbeschwerden

    Demgemäß ist nach § 78a Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 2 GVG in Verbindung mit Art. 4 Nr. 14, Art. 5 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 47 BayGerOrgG die Strafvollstreckungskammer beim Landgericht München I zuständig (…so auch BayVGH, Beschlüsse vom 12.4.1999 - 5 A 99.48, juris Rn. 8, …und vom 21.9.1999 - 5 C 99.1726, juris Rn. 6; vgl. hierzu auch BGHSt 27, 284, juris Rn. 5;… BGHSt 32, 233, juris Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 18.06.1984 - 3 Ws 163/84
    Überstellung">8 StVollzG vor (BGH NJW 1978, 282;… Schwind/Böhm, a.a.O., Rdn. 1 zu § 8, Rdn. 1 zu § 153;… Alternativkommentar, a.a.O., Rdn. 1, 4 zu § 153;… Calliess/Müller-Dietz, Rdn. 1 zu § 153; Senatsbeschluß vom 27.2.1979 - 3 Ws 50/79 StVollz -).

    Die aufnehmende Anstalt ist dann an die die Überstellung verfügende Entscheidung gebunden (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 282;… Calliess/Müller-Dietz, a.a.O., Rdn. 2 zu § 151;… Schwind/Böhm, a.a.O., Rdn. 1 f. zu § 151;… Alternativkommentar, a.a.O., Rdn. 5 zu § 151).

  • OLG Naumburg, 10.09.2009 - 1 Ws 371/09

    Örtliche Zuständigkeit bei Antrag auf Vollzugslockerungen durch einen im …

    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 110 S. 1 StVollzG ist allein auf die formale Urheberschaft der (begehrten) Vollzugsmaßnahme abzustellen (BGHSt 27, 284, 286).
  • OLG Frankfurt, 12.07.1996 - 3 Ws 396/96
    Dieser Anspruch richtet sich nicht nur gegen die Vollzugsbehörde, die über eine Maßnahme nach § 109 Abs. 1 StVollzG abschließend entschieden hat (vgl. dazu BGH NJW 1978, 282), also hier gegen die JVA ..., sondern auch gegen die Vollzugsbehörde, in deren Anstalt der Antragsteller derzeit Strafhaft verbüßt, also nunmehr die JVA ... als die auch für die Kontenführung ihrer Strafgefangenen zuständige Anstalt.
  • BGH, 27.09.1979 - 2 ARs 263/79

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Angesichts dieser übereinstimmenden Erklärungen ist derzeit als beteiligte Vollzugsbehörde nur der Leiter der JVA Werl erkennbar, da er die beanstandeten Maßnahmen abschließend und mit unmittelbarer Außenwirkung getroffen hat (BGHSt 27, 284, 286).
  • BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 153/79

    Zuständigkeit für die Erteilung einer Sondergenehmigung an einen Verurteilten

    Damit ist die Strafvollstreckungskammer in Köln für das von diesem angestrengte gerichtliche Verfahren zuständig (BGHSt 27, 284 sowie BGH, Beschluß vom 4. April 1979 - 2 ARs 86/79 -).
  • BGH, 04.04.1979 - 2 ARs 86/79

    Zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer als gemeinschaftliches oberes …

    Damit ist die Strafvollstreckungskammer in Köln für das vom Antragsteller angestrengte gerichtliche Verfahren zuständig (BGHSt 27, 284).
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