Rechtsprechung
| BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 85 Abs. 5 JGG
Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (wichtiger Grund der Vollzugsnähe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 85 Abs. 5
Abgabe an das vollzugsnahe Gericht - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gelsenkirchen - 31 AR 12/03
- AG Siegburg - 25 VRJs 156/02
- AG Essen, 21.05.2002 - 61 Ls 294/01
- BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03, 2 AR 151/03
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 58 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.09.2003 - 2 AR 151/03
Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03
2 ARs 253/03 2 AR 151/03. - BGH, 05.12.1980 - 2 ARs 336/80
Rechtliche Bedeutung des Unterbleibens einer dem § 85 Abs. 2 Jugendgerichtsgesetz …
Auszug aus BGH, 03.09.2003 - 2 ARs 253/03
Der vom abgebenden Jugendrichter des Amtsgerichts Siegburg hervorgehobene Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. BGHSt 30, 9, 10;… Eisenberg, 9. Aufl. Rdnr. 14;… Diemer/Schoreit/Sonnen 4. Aufl. Rdnr. 11;… Brunner/Dölling 11. Aufl. Rdnr. 19, alle zu § 85 JGG).".
- BGH, 23.03.2005 - 2 ARs 85/05
Besonderer Vollstreckungsleiter; Übernahme der Vollstreckungsleitung
Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03). - BGH, 15.03.2006 - 2 ARs 71/06
Übertragung der Vollstreckungsleitung (Sachgerechtigkeit; Vollzugsnähe)
Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03). - BGH, 29.03.2006 - 2 ARs 49/06
Übertragung der Vollstreckungsleitung (Vollzugsnähe)
Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
- BGH, 23.03.2005 - 2 AR 60/05
Verpflichtung des besonderen Vollstreckungsleiters zur Rücknahme der …
Die Übertragung der Vollstreckungsleitung an das Amtsgericht Rottenburg a. N. durch Beschluß des Amtsgerichts Adelsheim vom 30. März 2004 war nach § 85 Abs. 5 JGG unter dem Gesichtspunkt der Vollzugsnähe gerechtfertigt und sachlich geboten, weil der Verurteilte zu diesem Zeitpunkt in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg aufgenommen worden war (vgl. BGHSt 30, 9; BGH, Beschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03). - BGH, 26.09.2003 - 2 ARs 291/03
Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter (Vollzugsnähe)
Die Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen gemäß § 85 Abs. 5 JGG durch das Amtsgericht Siegburg ist sachgerecht; der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. Senatsbeschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03). - BGH, 03.09.2003 - 2 AR 151/03 2 ARs 253/03 2 AR 151/03.
- BGH, 15.03.2006 - 2 AR 51/06 Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
- BGH, 26.09.2003 - 2 AR 184/03
Sachgerechtigkeit der Übertragung der Vollstreckungsleitung auf einen …
Die Übertragung der Vollstreckungsleitung auf den Jugendrichter des Amtsgerichts Gelsenkirchen gemäß § 85 Abs. 5 JGG durch das Amtsgericht Siegburg ist sachgerecht; der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ist ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (vgl. Senatsbeschluß vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03). - BGH, 29.03.2006 - 2 AR 39/06 Hierbei ist der Gesichtspunkt der Vollzugsnähe ein wichtiger Grund im Sinne des § 85 Abs. 5 JGG (Senat Beschluss vom 3. September 2003 - 2 ARs 253/03).
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