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Rechtsprechung
   BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13, 2 AR 206/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,25253
BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13, 2 AR 206/13 (https://dejure.org/2013,25253)
BGH, Entscheidung vom 27.08.2013 - 2 ARs 267/13, 2 AR 206/13 (https://dejure.org/2013,25253)
BGH, Entscheidung vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13, 2 AR 206/13 (https://dejure.org/2013,25253)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO; § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO
    Widerruf der Bewährung (zuständige Strafvollstreckungskammer bei erneuter Haftstrafe in anderem Gerichtsbezirk: Begriff des Befasst sein)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Verdacht auf neue Straftat und Untersuchungshaft in einem anderen Gerichtsbezirk; Zeitpunkt der erstmaligen Befassung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO, § 462a Abs 1 S 2 StPO
    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Verdacht auf neue Straftat und Untersuchungshaft in einem anderen Gerichtsbezirk; Zeitpunkt der erstmaligen Befassung

  • Wolters Kluwer

    Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14; StPO § 462a Abs. 1 S. 2
    Örtlich zuständige Strafvollstreckungskammer bei Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung

  • datenbank.nwb.de

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer: Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei Verdacht auf neue Straftat und Untersuchungshaft in einem anderen Gerichtsbezirk; Zeitpunkt der erstmaligen Befassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hannover - 83/87/72 BRs 16/11
  • LG Oldenburg - 24 StVK 2225/13
  • BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13, 2 AR 206/13

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 389
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.2013 - 2 ARs 227/13

    Widerruf des Beschlusses über die Reststrafenaussetzung zur Bewährung (örtliche …

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
    Mit einer Sache befasst ist ein Gericht schon, sobald eine nachträgliche Entscheidung von Amts wegen erforderlich sein kann, weil Tatsachen aktenkundig sind, die einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung erfordern können (BGH Beschl. v. 14. August 1981 - 2 ARs 174/81 - BGHSt 30, 189; BGH Beschl. v. 19. Juni 2013 - 2 ARs 227/13 m.w.N.;… KK-StPO/Appl § 462a Rn. 18).

    Solche Tatsachen wurden hier bereits vor dem 19. April 2013 aktenkundig, also zu einem Zeitpunkt, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover noch im Rahmen ihrer Fortwirkungszuständigkeit örtlich zuständig war, nämlich durch die am 21. Januar 2013 eingegangene Mitteilung des Vollstreckungsblatts durch den Bewährungshelfer, aus dem sich ergab, dass die Verurteilte sich in Untersuchungshaft befand (vgl. BGH Beschl. v. 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12 - NStZ-RR 2012, 358; Beschl. v. 19. Juni 2013 - 2 ARs 227/13 m.w.N.;… KK-StPO/Appl § 462a Rn. 17), sowie durch die am 28. Januar 2013 durch die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilte Anklageschrift (vgl. BGH Beschl. v. 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09 - BGHSt 54, 272, 274;… KK-StPO/Appl aaO.).

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
    Mit einer Sache befasst ist ein Gericht schon, sobald eine nachträgliche Entscheidung von Amts wegen erforderlich sein kann, weil Tatsachen aktenkundig sind, die einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung erfordern können (BGH Beschl. v. 14. August 1981 - 2 ARs 174/81 - BGHSt 30, 189; BGH Beschl. v. 19. Juni 2013 - 2 ARs 227/13 m.w.N.;… KK-StPO/Appl § 462a Rn. 18).
  • BGH, 16.12.2009 - 2 ARs 424/09

    Zuständigkeit der eine Führungsaufsicht überwachenden Strafvollstreckungskammer …

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
    Solche Tatsachen wurden hier bereits vor dem 19. April 2013 aktenkundig, also zu einem Zeitpunkt, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover noch im Rahmen ihrer Fortwirkungszuständigkeit örtlich zuständig war, nämlich durch die am 21. Januar 2013 eingegangene Mitteilung des Vollstreckungsblatts durch den Bewährungshelfer, aus dem sich ergab, dass die Verurteilte sich in Untersuchungshaft befand (vgl. BGH Beschl. v. 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12 - NStZ-RR 2012, 358; Beschl. v. 19. Juni 2013 - 2 ARs 227/13 m.w.N.;… KK-StPO/Appl § 462a Rn. 17), sowie durch die am 28. Januar 2013 durch die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilte Anklageschrift (vgl. BGH Beschl. v. 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09 - BGHSt 54, 272, 274;… KK-StPO/Appl aaO.).
  • BGH, 11.07.2012 - 2 ARs 164/12

    Örtliche Zuständigkeit zur Entscheidung über den Widerruf der Bewährung

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
    Solche Tatsachen wurden hier bereits vor dem 19. April 2013 aktenkundig, also zu einem Zeitpunkt, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hannover noch im Rahmen ihrer Fortwirkungszuständigkeit örtlich zuständig war, nämlich durch die am 21. Januar 2013 eingegangene Mitteilung des Vollstreckungsblatts durch den Bewährungshelfer, aus dem sich ergab, dass die Verurteilte sich in Untersuchungshaft befand (vgl. BGH Beschl. v. 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12 - NStZ-RR 2012, 358; Beschl. v. 19. Juni 2013 - 2 ARs 227/13 m.w.N.;… KK-StPO/Appl § 462a Rn. 17), sowie durch die am 28. Januar 2013 durch die Staatsanwaltschaft Hannover mitgeteilte Anklageschrift (vgl. BGH Beschl. v. 16. Dezember 2009 - 2 ARs 424/09 - BGHSt 54, 272, 274;… KK-StPO/Appl aaO.).
  • BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn die Außenstelle einer …

    Auszug aus BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
    Als die in der JVA Vechta Abteilung Hildesheim (zur Zuständigkeit am Sitz der JVA auch bei Vollstreckung in einer Außenstelle BGH Beschl. v. 8. September 1978 - 2 ARs 289/78 - BGHSt 28, 135;… KK-StPO/Appl 6. Aufl. § 462a Rn. 14) verbüßte Untersuchungshaft mit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Hannover am 19. April 2013 in Strafhaft überging, war die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hannover nämlich bereits mit der Frage des Bewährungswiderrufs befasst.
  • BGH, 08.12.2016 - 2 ARs 5/16

    Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts im Verfahren über die …

    bb) Eine Befassung mit der Sache liegt nicht erst vor, wenn die betreffende Strafvollstreckungskammer tatsächlich tätig wird, sondern bereits dann, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Entscheidung erforderlich machen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 ARs 441/10; Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13, NStZ-RR 2013, 389).
  • BGH, 28.07.2015 - 2 ARs 141/15

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung (zuständige Strafvollstreckungskammer)

    Die Aufnahme des Verurteilten in die Justizvollzugsanstalt Aachen im April 2014 führte nicht dazu, dass die Fortwirkungszuständigkeit des Landgerichts Duisburg beendet und das Landgericht Aachen für die Entscheidung über den Widerruf gemäß § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO örtlich zuständig wurde, weil zu diesem Zeitpunkt nicht Straf- oder Organisationshaft, sondern Untersuchungshaft gegen den Verurteilten vollstreckt wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13, NStZ-RR 2013, 389, 390; BGH, Beschluss vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, NStZ-RR 2012, 358;… KK/StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 21, 25 m.w.N.).

    Dass die Strafvollstreckungskammer nach derartigen Eingängen daraufhin nichts veranlasst, sondern den Ausgang des Verfahrens abwartet, lässt ihre (fortwirkende) örtliche Zuständigkeit nicht entfallen (BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13, NStZ-RR 2013, 389, 390;… KK/StPO-Appl, 7. Aufl. § 462a Rn. 17).

  • OLG Hamm, 28.01.2025 - 3 Ws 463/24

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer; Befasstsein mit der Frage des …

    Rn. 19 b) Bei Entscheidungen, die wie die Frage des Widerrufs der Strafaussetzung von Amts wegen zu treffen sind, wird die Strafvollstreckungskammer schon dann mit der Frage im Sinne von § 462a Abs. 1 S. 1 StPO "befasst", wenn Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (OLG Hamm, Beschluss vom 07. März 2017 - 1 Ws 72/17 - beck-online; BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13 - beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 18. Februar 2020 - 4 (s) Sbd I - 1/20 - beck-online; OLG Hamm, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 Ws 44/09 - beck-online; BGH, Beschluss vom 15. März 2000 - 2 ARs 41/00 - beck-online; BGH, Beschluss vom 16. April 1997 - 2 ARs 112/97 - beck-online; KG Berlin, Beschluss vom 15. Juni 2006 - 1 AR 212/06 - 5 Ws 81/06 - beck-online;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Auflage 2024, § 462a Rn. 11 m.w.N.).

    Dem Befasstsein steht daher nicht entgegen, wenn das Gericht nach Eingang der Anklageschrift oder der Kenntnisnahme von sonstigen widerrufstauglichen Tatsachen zunächst nichts veranlasst, sondern den Ausgang des neuen Strafverfahrens über den Tatvorwurf abwartet (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2013 - 2 ARs 267/13, beck-online).

  • BGH, 18.09.2025 - 2 ARs 231/25

    Zuständigkeitsentscheidung (Befasstsein; Entscheidung über Widerruf der …

    Solche Tatsachen wurden vor Rechtskraft des ersten Urteils des Amtsgerichts Neuwied zwar nicht im Vollstreckungs-, aber im maßgeblichen Bewährungsheft aktenkundig, also zu einem Zeitpunkt, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel noch im Rahmen ihrer Fortwirkungszuständigkeit örtlich zuständig war: Am 6. Dezember 2023 ging die Mitteilung der Anklageschrift im ersten Neuwieder Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, und vom 24. Mai 2022 2 ARs 96/22, NStZ-RR 2022, 389, 390) ein, und aus dem Schreiben der Führungsstelle vom 21. Mai 2024 ergab sich, dass sich der Verurteilte im zweiten Neuwieder Verfahren in Untersuchungshaft befand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, NStZ-RR 2012, 358, und vom 27. August 2013 2 ARs 267/13, NStZ-RR 2013, 389 f.).
  • OLG Celle, 29.08.2022 - 3 Ws 194/22

    Pflicht zum Anbieten zielführender Betreuungsangebote in der Sicherungsverwahrung …

    Insoweit gilt der verfassungsrechtlich verbürgte Grundsatz, dass der Staat sich auf verzögernde Umstände, die in seinem eigenen Verantwortungsbereich liegen, nicht zulasten des Rechtsschutzsuchenden mit rechtfertigender Wirkung berufen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. September 2013 - 2 BvR 1582/13, NStZ-RR 2013, 389 [BGH 27.08.2013 - 2 ARs 267/13; 2 AR 206/13]; Senat, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 3 Ws 10/19 (StrVollz), Nds. Rpfl.
  • OLG Hamm, 09.01.2018 - 4 (s) Sbd I-12/17

    Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Widerruf der …

    Denn befasst ist ein Gericht auch dann, wenn es zunächst nichts veranlasst, sondern den Ausgang des neuen Verfahrens abwartet, aus dem sich Widerrufsgründe ergeben können (zu vgl. BGH, Beschluss vom 27.08.2013 - 2 ARs 267/13 -, zitiert nach juris).
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