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Rechtsprechung
   BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21, 2 AR 214/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,3156
BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21, 2 AR 214/21 (https://dejure.org/2022,3156)
BGH, Entscheidung vom 11.01.2022 - 2 ARs 289/21, 2 AR 214/21 (https://dejure.org/2022,3156)
BGH, Entscheidung vom 11. Januar 2022 - 2 ARs 289/21, 2 AR 214/21 (https://dejure.org/2022,3156)
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Volltextveröffentlichungen (10)

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  • HRR Strafrecht

    § 14 StPO
    Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Befasstsein: abschließende Entscheidung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Örtliche Zuständigkeit in Maßregel- und Strafvollstreckungssachen: Beendigung der Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 462a Abs 1 S 2 StPO
    Örtliche Zuständigkeit in Maßregel- und Strafvollstreckungssachen: Beendigung der Fortwirkungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer

  • IWW

    § 462a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 462a Abs. 1 StPO, § 14 StPO

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung des Gerichtsstands hinsichtlich Zuständigkeit (hier: Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 14
    Bestimmung des Gerichtsstands hinsichtlich Zuständigkeit (hier: Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

  • LG Göttingen - 50 StVK 6/15
  • LG Lüneburg - 163 StVK 24/21
  • BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21, 2 AR 214/21

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 159
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75

    Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21
    Das Befasstsein endet, wenn in der Sache abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 187, 189; NStZ 1981, 404; NStZ 1984, 380, 381).
  • BGH, 08.03.1984 - 2 ARs 71/84

    Begründung der Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Verhinderung des …

    Auszug aus BGH, 11.01.2022 - 2 ARs 289/21
    Das Befasstsein endet, wenn in der Sache abschließend entschieden worden ist (BGHSt 26, 165, 166; 187, 189; NStZ 1981, 404; NStZ 1984, 380, 381).
  • BGH, 30.06.2025 - 2 ARs 219/25

    Zuständigkeitsentscheidung (Ausgestaltung der Führungsaufsicht nach …

    Dieser Vorbehalt führt dazu, dass die einmal begründete Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Limburg a.d. Lahn - Außenstelle Hadamar - fortbesteht (vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. Mai 2011 - 2 ARs 164/11; im umgekehrten Fall: Senat, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 ARs 289/21).
  • BGH, 22.10.2025 - 2 ARs 418/25
    Das Befasstsein endet, wenn in der Sache abschließend entschieden worden ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. Januar 2022 - 2 ARs 289/21, NStZ-RR 2022, 159 mwN).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2024 - Ws 555/24

    Fortdauernde örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für …

    Rn. 16 Dass maßgeblich für die Zuständigkeit weiterer Entscheidungen der Strafvollstreckungskammer ist, ob diese sich die Entscheidung hierzu weiter für einen unbestimmten Zeitraum offenhalten will, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 11.01.2022, Az. 2 ARs 289/21, juris).
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