Rechtsprechung
| BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer, wenn die Außenstelle einer Justizvollzugsanstalt in einem anderen Landgerichtsbezirk als die Hauptanstalt liegt - Definition der Strafanstalt i.S.d. § 462 a Abs. 1 Satz 1 Strafprozessordnung (StPO)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 28, 135
- NJW 1978, 2561
- MDR 1979, 71
Wird zitiert von ... (14) Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.04.1978 - 2 ARs 93/78
Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer - Eigenschaft als …
Auszug aus BGH, 08.09.1978 - 2 ARs 289/78
Der Senat hat bereits in seinem Beschluß vom 12. April 1978 - 2 ARs 93/78 - ausgesprochen, daß Hauptanstalt und Außenstelle eine organisatorische Einheit bilden und deshalb i.S.d. § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO als eine Strafanstalt anzusehen sind, so daß die für die Hauptanstalt zuständige Strafvollstreckungskammer ebenso für deren Außenstelle zuständig ist.
- BayObLG, 20.01.2025 - 204 StObWs 677/24 Damit ist dieser (bzw. die von ihm vertretene Justizvollzugsanstalt) Vollzugsbehörde im Sinne des § 110 StVollzG (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135 , juris Rn. 3; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397 , juris Rn. 15;… Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier/Bachmann, 13. Aufl. 2024, Kap. P Rn. 41;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 26. Ed. 01.08.2024, StVollzG § 110 Rn. 3).
Hauptstelle und Außenstelle bilden eine organisatorische Einheit und sind als eine Justizvollzugsanstalt anzusehen (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135 , juris Rn. 2 m.w.N.).
Dieser ist also Vollzugsbehörde im Sinne des § 110 StVollzG (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135 , juris Rn. 3; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397 , juris Rn. 16;… Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., § 110 Rn. 3).
Dies gilt auch dann, wenn der Vollstreckungsplan für die Außenstelle eine eigene Vollzugszuständigkeit enthält (so BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135 , juris Rn. 3;… Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier/Bachmann, a.a.O., Kap. P Rn. 41;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, a.a.O., § 110 Rn. 3).
- BayObLG, 23.01.2025 - 204 StObWs 677/24
Örtliche Zuständigkeit der Gerichte in Strafvollzugssachen
Damit ist dieser (bzw. die von ihm vertretene Justizvollzugsanstalt) Vollzugsbehörde im Sinne des § 110 StVollzG (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135, juris Rn. 3; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397, juris Rn. 15;… Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier/Bachmann, 13. Aufl. 2024, Kap. P Rn. 41;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, 26. Ed. 01.08.2024, StVollzG § 110 Rn. 3).Hauptstelle und Außenstelle bilden eine organisatorische Einheit und sind als eine Justizvollzugsanstalt anzusehen (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135, juris Rn. 2 m.w.N.).
Dieser ist also Vollzugsbehörde im Sinne des § 110 StVollzG (BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135, juris Rn. 3; OLG Naumburg…, Beschluss vom 10.09.2009 - 1 Ws 371/09 -, NStZ 2010, 397, juris Rn. 16;… Spaniol, in Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., § 110 Rn. 3).
Dies gilt auch dann, wenn der Vollstreckungsplan für die Außenstelle eine eigene Vollzugszuständigkeit enthält (so BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 -, BGHSt 28, 135, juris Rn. 3;… Laubenthal/ Nestler/Neubacher/Verrel/Baier/Bachmann, a.a.O., Kap. P Rn. 41;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler, a.a.O., § 110 Rn. 3).
- BGH, 21.02.2017 - 2 ARs 62/17
Zuständigkeit für die Erledigterklärung einer Unterbringung in einer …
Das Landeskrankenhaus Brauel wurde zwar durch Beschluss der niedersächsischen Landesregierung vom 9. November 2010 (…MSZ/1-01472/18.3, Nds. MBl. 2010 Nr. 46, S. 1139) mit weiteren Krankenhäusern zu einem Maßregelvollzugszentrum mit Hauptsitz in Moringen im Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Göttingen zusammengelegt, was die grundsätzliche Zuständigkeit der dortigen Strafvollstreckungskammer auch für die Einrichtung in Brauel zur Folge haben dürfte (vgl. Senat, Beschluss vom 8. September 1978 - 2 ARs 289/78, BGHSt 28, 135).
- BGH, 27.08.2013 - 2 ARs 267/13
Widerruf der Bewährung (zuständige Strafvollstreckungskammer bei erneuter …
Als die in der JVA Vechta Abteilung Hildesheim (zur Zuständigkeit am Sitz der JVA auch bei Vollstreckung in einer Außenstelle BGH Beschl. v. 8. September 1978 - 2 ARs 289/78 - BGHSt 28, 135;… KK-StPO/Appl 6. Aufl. § 462a Rn. 14) verbüßte Untersuchungshaft mit der Rechtskraft des Urteils des Amtsgerichts Hannover am 19. April 2013 in Strafhaft überging, war die Strafvollstreckungskammer bei dem Landgericht Hannover nämlich bereits mit der Frage des Bewährungswiderrufs befasst. - OLG Brandenburg, 06.11.2023 - 1 AR 9/23
Zuständigkeit des Jugendrichters für die Verhängung einer Führungsaufsicht
Dabei ist bei einer Strafanstalt, die über Außenstellen verfügt, der Sitz der Anstaltsleitung für die Zuständigkeitsbestimmung entscheidend (siehe bereits BGH, Beschluss vom 08.09.1978 - 2 ARs 289/78 - BGHSt 28, 135).Es handelt sich mithin nicht - wie das Landgericht Frankfurt (Oder) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 08. September 1978 (2 ARs 289/78, BGHSt 28, 135) meint - um eine unselbständige Außenstelle, wie sie der vorgenannten Entscheidung des Bundegerichtshofes zugrunde lag.
- OLG Karlsruhe, 21.07.2016 - 2 VAs 24/16
Kostenerlassgesuch in Strafvollstreckungssachen: Sachliche und örtliche …
Da die Landesoberkasse den Sitz in Karlsruhe hat, ist das Verfahren in entsprechender Anwendung von §§ 17a Abs. 2 GVG, 83 VwGO an das Amtsgericht Karlsruhe zu verweisen; der Sitz der für die Justiz zuständigen - bloßen - Außenstelle in Metzingen (Bezirk des Amtsgerichts Bad Urach) ist für die örtliche Zuständigkeit unerheblich (vgl. auch BGHSt 28, 135 zu § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO). - OLG Hamm, 05.04.2016 - 4 RVs 27/16
Zuständigkeit des Gerichts an der Außenstelle der JVA für Protokollierung eines …
Für die ähnlich lautende Regelung bzgl. der Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in § 462a Abs. 1 StPO ist zwar nach einhelliger Ansicht der öffentlich-rechtliche Sitz der Justizvollzugsanstalt maßgeblich, auch wenn die Strafe in einer Außenstelle vollstreckt wird, die im Bezirk eines anderen Landgerichtes liegt (BGHSt 28, 135;… Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 462a Rdn. 8 m.w.N.). - OLG Naumburg, 10.09.2009 - 1 Ws 371/09
Örtliche Zuständigkeit bei Antrag auf Vollzugslockerungen durch einen im …
Dieser ist also Vollzugsbehörde im Sinne des § 110 StVollzG (BGHSt 28, 135, 137). - OLG Hamm, 19.07.2005 - 4 Ws 292/05
Fortdauer der Unterbringung, psychiatrisches Krankenhaus, örtliche Zuständigkeit, …
Zwar richtet sich die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Fall, dass ein Gefangener sich in einer Außenstelle einer JVA befindet, nach dem Sitz der Hauptanstalt (vgl. BGHSt 28, 135;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 462 a RN 8). - OLG Hamm, 28.06.2005 - 4 Ws 287/05
Pflichtverteidiger; Beiordnung; Strafvollstreckungsverfahren; Unterbringung, …
Zwar richtet sich die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Fall, dass ein Gefangener sich in einer Außenstelle einer JVA befindet, nach dem Sitz der Hauptanstalt (vgl. BGHSt 28, 135;… Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 462 a RN 8). - OLG Brandenburg, 06.11.1996 - 2 Ws 269/96
- OLG Brandenburg, 17.09.2025 - 1 AR 26/25
Sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die …
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 217/81
Zuständigkeit für eine Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung eines …
- BGH, 25.07.1979 - 2 ARs 218/79
Justizvollzugsanstalt Passau als Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Straubing
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