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| BGH, 09.12.1983 - 2 ARs 371/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zeitpunkt des Übergang der Überwachungszuständigkeit
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.07.1978 - 2 ARs 180/78
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in Fällen des § 462 a Abs. 4 S. 3 …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 ARs 371/83
Trotz der vollständigen Vollstreckung der Freiheitsstrafe, durch welche die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer begründet wurde, ist ihre Zuständigkeit für die andere Sache bestehen geblieben (BGHSt 28, 82). - BGH, 03.08.1979 - 2 ARs 215/79
Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) über die Zuständigkeit für eine …
Auszug aus BGH, 09.12.1983 - 2 ARs 371/83
Die Überwachungszuständigkeit geht bereits im Zeitpunkt des Beginns der Strafverbüßung und nicht erst dann über, wenn die Strafvollstreckungskammer mit einer bestimmten Entscheidung befaßt wird (BGH, Beschluß vom 3. August 1979 - 2 ARs 215/79 m.N.).
- BGH, 22.02.1995 - 2 ARs 36/95
Zuständigkeit - Überwachung - Strafverbüßung - Strafvollzug
Die Überwachungszuständigkeit geht bereits im Zeitpunkt des Beginns der Strafverbüßung und nicht erst dann über, wenn die Strafvollstreckungskammer mit einer bestimmten Entscheidung befaßt wird (BGH, Beschl. v. 3. August 1979 - 2 ARs 215/79 - undvom 9. Dezember 1983 - 2 ARs 371/83).
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