Rechtsprechung
| BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16, 2 AR 248/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 19 Abs. 4 GG; § 7 StVollzG; § 109 StVollzG; § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG
Antrag auf gerichtliche Entscheidung (grundrechtskonforme Auslegung); Vollzugsplan (Funktion; Selbstbindung der Verwaltung zugunsten des Gefangenen; Vollzugsplanfortschreibung); beteiligte Vollzugsbehörde - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssache: Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Lockerungsbegehren nach Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 462a StPO
Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssache: Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Lockerungsbegehren nach Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland - IWW
§ 120 Abs. 1 StVollzG, § ... 14 StPO, Art. 19 Abs. 4 GG, §§ 109 ff. StVollzG, § 15 Abs. 1 Nr. 17 Landesjustizvollzugsgesetz Rheinland-Pfalz, § 109 Abs. 1 StVollzG, § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 111 Abs. 1 Nr. 2 StVollzG, § 110 StVollzG
- Wolters Kluwer
Antrag des Strafgefangenen zur Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Feststellung der Eignung für Vollzugslockerungen in der Vollzugsplanfortschreibung; Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer für die Untersuchung und Entscheidung der Sache; Maßgeblichkeit ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Antrag des Strafgefangenen zur Verpflichtung der Vollzugsbehörde zur Feststellung der Eignung für Vollzugslockerungen in der Vollzugsplanfortschreibung; Bestimmung der zuständigen Strafvollstreckungskammer für die Untersuchung und Entscheidung der Sache; Maßgeblichkeit ...
- datenbank.nwb.de
Gerichtsstandsbestimmung in Strafvollzugssache: Örtliche Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Lockerungsbegehren nach Verlegung eines Strafgefangenen in ein anderes Bundesland
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Strafvollstreckungssachen - und die Bestimmung des zuständigen Gerichts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollzugsplan - und die Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt
Verfahrensgang
- LG Mainz - 8 StVK 677/16
- LG Zweibrücken, 01.08.2016 - 2 StVK 425/16
- BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16, 2 AR 248/16
Papierfundstellen
- NStZ 2018, 171
- NStZ-RR 2017, 232
- StV 2018, 630
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 1383/03
Anfechtung der Feststellung zur Nichteignung für Vollzugslockerungen; effektiver …
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Insoweit handelt es auch um eine Maßnahme mit Regelungscharakter i.S.d. § 109 Abs. 1 StVollzG (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 - BVerfGK 8, 319; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 3 Ws 3/04, NStZ 2006, 64), die mit dem Verpflichtungsantrag (§ 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) begehrt werden kann. - BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10
Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung; …
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG sind Anträge nach §§ 109 ff. StVollzG sachdienlich, d.h. in einer Weise auszulegen, die den erkennbaren Interessen des Antragstellers bestmöglich Rücksicht trägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Mai 2012 - 2 BvR 2355/10, 2 BvR 1442/10, BVerfGE 122, 198). - BVerfG, 16.02.1993 - 2 BvR 594/92
Effektivität des Rechtsschutzes bei Überprüfung eines Vollzugplans
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Der Vollzugsplan (bzw. seine regelmäßig vorzunehmende Fortschreibung) dient der Konkretisierung des Vollzugsziels im Blick auf den einzelnen Gefangenen und bildet einen Orientierungsrahmen zum Behandlungsverlauf, in dem die richtungsweisenden Grundentscheidungen festgelegt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 1993 - 2 BvR 594/92, NJW 1993, 3188).
- OLG Karlsruhe, 25.06.2004 - 3 Ws 3/04
Strafvollzug: Anfechtung der Nichtgewährung von Vollzugslockerungen; …
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Insoweit handelt es auch um eine Maßnahme mit Regelungscharakter i.S.d. § 109 Abs. 1 StVollzG (BVerfG, Beschluss vom 3. Juli 2006 - 2 BvR 1383/03 - BVerfGK 8, 319; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25. Juni 2004 - 3 Ws 3/04, NStZ 2006, 64), die mit dem Verpflichtungsantrag (§ 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG) begehrt werden kann. - KG, 21.10.1996 - 5 Ws 396/96
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Aufgrund dieser Funktion bewirkt er zugunsten des Gefangenen eine Selbstbindung der Verwaltung (KG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 5 Ws 396/96 Vollz, NStZ 1997, 207), die nach einer Verlegung auch für die übernehmende Anstalt gilt (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85, NStZ 1986, 92;… Nestler in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. C Rn. 35). - OLG Koblenz, 30.09.1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Aufgrund dieser Funktion bewirkt er zugunsten des Gefangenen eine Selbstbindung der Verwaltung (KG, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 5 Ws 396/96 Vollz, NStZ 1997, 207), die nach einer Verlegung auch für die übernehmende Anstalt gilt (OLG Koblenz, Beschluss vom 30. September 1985 - 2 Vollz (Ws) 74/85, NStZ 1986, 92;… Nestler in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. C Rn. 35). - OLG Jena, 28.11.2005 - 1 AR (S) 167/05
StVollzG
Auszug aus BGH, 15.12.2016 - 2 ARs 398/16
Soweit - wie hier - Regelungen eines Vollzugsplans den Gefangenen belasten, ist die Vollzugsanstalt, in der sich der Gefangene nach der Verlegung befindet, nicht gehindert, davon zugunsten des Gefangenen abzuweichen (OLG Jena, Beschluss vom 28. November 2005 - 1 AR (S) 167/05, ZfStrVo 2006, 373).
- BGH, 04.09.2018 - 2 ARs 151/18
Bestimmung der Zuständigkeit für die Entscheidung über einen Antrag gem. § 109 …
Als verlegende Vollzugsbehörde ist zudem allein die Justizvollzugsanstalt Waldheim in dem gerichtlichen Verfahren in der Lage, die Erwägungen darzulegen, die der Verlegungsentscheidung im Zeitpunkt ihres Erlasses zugrunde lagen (vgl. Senat, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16, NStZ-RR 2017, 232;… AK-StVollzG/Spaniol, aaO, § 115 StVollzG Rn. 51). - BayObLG, 28.04.2026 - 203 StObWs 287/26
Zuständigkeitsstreit, Verweisungsbeschluss, Bindungswirkung, …
Wird der Strafgefangene während eines anhängigen Verfahrens, das einen Verpflichtungs- oder Vornahmeantrag zum Gegenstand hat, nicht nur vorübergehend in eine andere Vollzugsanstalt verlegt und verfolgt er sein ursprüngliches Begehren weiter, besteht in der Rechtsprechung und Literatur weitgehend Übereinstimmung darüber, dass beteiligte Vollzugsbehörde die aufnehmende Vollzugsanstalt wird (zu den Nachweisen Senat in BayObLG…, Beschluss vom 28. Oktober 2024 - 203 StObWs 431/24-, juris Rn. 13 m.w.N.;… Laubenthal a.a.O. § 110 Rn. 6; einschränkend für eine Regelung im Vollzugsplan BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16 -, juris mit kritischer Anmerkung Laubenthal a.a.O. § 110 Rn. 6). - OLG Celle, 08.09.2020 - 3 Ws 210/20
Kein Ermessensspielraum der Vollstreckungsbehörde bei vollzugsöffnenden …
In derartigen Fällen kommt es auch nach einer Verlegung nicht zu einem Parteiwechsel und die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Sitz der die Vollzugsplanfortschreibung erlassenden Justizvollzugsanstalt besteht fort (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16, NStZ-RR 2017, 232).
- OLG Koblenz, 10.07.2018 - 2 Ws 326/18
Strafvollzug: Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit von …
Durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2 ARs 398/16 vom 15. Dezember 2016 (NStZ-RR 2017, 232 = NStZ 2018, 171 f., juris Rn. 9) ist nunmehr abschließend geklärt, dass auch für gerichtliche Entscheidungen über einen Verpflichtungsantrag nach § 109 Abs. 1 Satz 2 StVollzG auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses der Maßnahme, d.h. der ablehnenden Entscheidung der Justizvollzugsanstalt, abzustellen ist, wenn die Vollzugsbehörde - wie in dem dort zugrundeliegenden Fall - einen Beurteilungsspielraum ausfüllt oder ein Ermessen ausübt (…so auch KG, 5 Ws 210/16 Vollz v. 22.02.2017, juris Rn. 13;… Arloth, StVollzG, 4. Aufl., § 115 Rn. 5;… Bachmann in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetze, 12. Aufl., Abschn. P Rn. 75). - BayObLG, 07.11.2024 - 203 StObWs 449/24
Strafvollstreckungskammer, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …
Rn. 16 b. Jedenfalls kann ein Strafgefangener ungeachtet der Möglichkeit, bei der neuen Vollzugsanstalt eine Änderung des Vollzugsplans zu erstreben, mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die fehlerhafte Aufstellung des Vollzugsplans gegenüber der abgebenden Anstalt beanstanden (so für den Verpflichtungsantrag BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16 -, juris Rn. 8; OLG Koblenz…, Beschluss vom 19. März 2018 - 2 Ws 470/17 Vollz -, juris Rn. 7 und 8;… Spaniol a.a.O. § 110 Rn. 4;… Anstötz a.a.O. § 7 Rn. 31). - OLG Frankfurt, 25.07.2023 - 3 Ws 224/23
Verpflichtungsklage, Herausgabe von Gegenständen, keine von Amts wegen …
Seine entgegenstehende Rechtsprechung (OLG Frankfurt BeckRs 2016, 110993 für eine vollzugsöffnende Maßnahme) hat der Senat mittlerweile mit Blick auf die Entscheidung BGH NStZ 2018, 171 ausdrücklich aufgegeben (vgl. hierzu Senatsentscheidung Beschluss vom 18. August 2022 - 3 Ws 214/22 (StVollz), Senatsentscheidung vom 27. Juni 2023 - 3 Ws 144/23 StVollz). - KG, 23.01.2024 - 2 Ws 148/24
Nachteinschluss im Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin
Rn. 32 Dass die Strafvollstreckungskammer die im gerichtlichen Verfahren ergänzten Ausführungen der Justizvollzugsanstalt zum Fehlen einer abweichenden Regelung nach § 11 Abs. 3 Satz 3 SVVollzG Bln ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hat, genügt insoweit nicht, denn maßgeblicher Zeitpunkt der Überprüfung der Rechtmäßigkeit durch das Gericht ist bei der Ausübung eines Ermessens auch bei Verpflichtungsanträgen der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (so auch BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16 -, Rn. 9, juris;… Arloth/Krä, aaO, § 115 StVollzG Rn. 5). - OLG Hamm, 29.10.2024 - 1 Vollz 438/24 Eigengeld">83 Abs. 3 StVollzG NRW (vgl. auch § 14 Abs. 2 StVollzG) erfolgen (BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2016 - 2 ARs 398/16 -, Rn. 7 m.w.N., juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21. November 2003, Vollz (Ws) 12/03, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06. Mai 1988, 1 Vollz (Ws) 4/88; Arloth/Krä, a.a.O., § 7 Rn. 3f.).
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