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Rechtsprechung
   BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6878
BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93 (https://dejure.org/1994,6878)
BGH, Entscheidung vom 19.01.1994 - 2 ARs 399/93 (https://dejure.org/1994,6878)
BGH, Entscheidung vom 19. Januar 1994 - 2 ARs 399/93 (https://dejure.org/1994,6878)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Festellung der besonderen Schwere der Schuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 211
    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.07.1993 - 2 StR 17/93

    Motivationskontrolle bei niedrigen Beweggründen

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93
    Für die Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 - und 11. August 1993 - 2 StR 384/93 - kam es nicht auf eine inhaltliche Bestimmung der besonderen Schuldschwere im Sinne der Umschreibungen der anderen Strafsenate an.
  • BGH, 19.10.1993 - 1 StR 504/93

    Mord: besondere Schuldschwere - Rechtsnatur des Merkmals

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 19. Januar 1994 auf die Anträge des 1. Strafsenats vom 19. Oktober 1993 - 1 StR 504/93 - beschlossen :.
  • BGH, 11.08.1993 - 2 StR 384/93

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld in den Urteilsgründen, nicht aber …

    Auszug aus BGH, 19.01.1994 - 2 ARs 399/93
    Für die Entscheidungen des 2. Strafsenats vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 - und 11. August 1993 - 2 StR 384/93 - kam es nicht auf eine inhaltliche Bestimmung der besonderen Schuldschwere im Sinne der Umschreibungen der anderen Strafsenate an.
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. …

    Die genannte Entscheidung des 2. Strafsenats beruhte allerdings nicht auf der hier zu entscheidenden Rechtsfrage (Beschluß vom 19. Januar 1994 - 2 ARs 399/93).

    Eine umfassende Gesamtwürdigung der schuldrelevanten Umstände sei entscheidend, nicht aber die Frage, ob Mindest- oder Regelschuld zum Ausgangspunkt genommen würden, zumal beide gleichermaßen schwer festzustellen seien (Beschl. vom 19. Januar 1994 - 2 ARs 399/93).

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