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| BGH, 09.12.1992 - 2 ARs 485/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Zuständigkeitskonzentration des Amtsgerichts für die Entscheidung über den Widerruf der Strafaussetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Gießen, 02.02.1988 - 54 Ds 16 Js 171721/87
- BGH, 09.12.1992 - 2 ARs 485/92
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 30.11.2005 - 2 ARs 443/05
Zuständigkeitsbestimmung (Bewährungsüberwachung; Zuständigkeitskonzentration)
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 50/18
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
Erst wenn Nachtragsentscheidungen im Sinne des § 462a Abs. 4 StPO nur (noch) bei einem Gericht anstehen, entfällt die sachliche Rechtfertigung für eine Zuständigkeitsbündelung (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 1992 - 2 ARs 485/92, BGHR StPO § 462a Abs. 4 Entscheidung 1). - BGH, 04.01.1999 - 2 ARs 516/98
Zuständigkeitskonzentration; Gefahr einer Entscheidungszersplitterung und …
- BGH, 30.11.2005 - 2 AR 221/05
- BGH, 04.07.1997 - 2 ARs 164/97
Nachtragsentscheidungen im Rahmen der Bewährungsüberwachung bei …
Richtig ist zwar, daß eine Entscheidungskonzentration bei dem Gericht, das auf die höchste Strafe erkannt hat, dann nicht stattfindet, wenn nur eines der Gerichte Nachtragsentscheidungen im Rahmen der Bewährungsüberwachung zu treffen hat; dies gilt für den Fall, daß von mehreren Gerichten nur eines die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hat (BGHR StPO § 462a Abs. 4 Entscheidung 1). - BGH, 04.01.1999 - 2 ARs 520/98
Zuständigkeit für den Widerruf der gewährten Strafaussetzung zur Bewährung; …
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