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Rechtsprechung
   BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16756
BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10 (https://dejure.org/2011,16756)
BGH, Entscheidung vom 10.03.2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10 (https://dejure.org/2011,16756)
BGH, Entscheidung vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10 (https://dejure.org/2011,16756)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 462a StPO
    Befassung mit der Sache (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung)

  • lexetius.com
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10
    Eine Befassung mit der Sache ist anzunehmen, sobald Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191;… KK/Appl, StPO, 6. Aufl., § 462a Rn. 17).
  • BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75

    Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …

    Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10
    Es kommt nicht darauf an, bei welcher Stelle ein Widerrufsantrag vorliegt, sofern es sich nur um ein Gericht handelt, das dafür zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214, 216).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 301/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …

    Der Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10).
  • BGH, 05.02.2020 - 2 AR 215/19

    Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den …

    Der Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10).
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