Rechtsprechung
| BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a StPO
Befassung mit der Sache (Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung) - lexetius.com
- openjur.de
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - rechtsportal.de
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung aus einem Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dillenburg, 15.05.2009 - 3 Cs 6 Js 6520/09
- LG Köln, 27.01.2010 - 121 StVK 653/10
- LG Nürnberg-Fürth, 27.05.2010 - II StVK 791/10
- BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10, 2 AR 309/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.08.1981 - 2 ARs 174/81
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung des …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10
Eine Befassung mit der Sache ist anzunehmen, sobald Tatsachen aktenkundig werden, die den Widerruf rechtfertigen können (BGHSt 30, 189, 191;… KK/Appl, StPO, 6. Aufl., § 462a Rn. 17). - BGH, 15.10.1975 - 2 ARs 296/75
Voraussetzungen für die Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - …
Auszug aus BGH, 10.03.2011 - 2 ARs 519/10
Es kommt nicht darauf an, bei welcher Stelle ein Widerrufsantrag vorliegt, sofern es sich nur um ein Gericht handelt, das dafür zuständig sein kann (vgl. BGHSt 26, 214, 216).
- BGH, 05.02.2020 - 2 ARs 301/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
Der Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10). - BGH, 05.02.2020 - 2 AR 215/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Entscheidung über den …
Der Zeitpunkt des Eingangs der Akten bei der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hamburg ist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2011 - 2 ARs 519/10).
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