Rechtsprechung
| BGH, 11.03.2005 - 2 ARs 61/05, 2 AR 42/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 4 StPO
Unzulässige Beschwerde gegen Entscheidung eines OLG - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 304 Abs. 4 Satz 2 2. Halbsatz
- Wolters Kluwer
Anfechtung von Beschlüssen des Oberlandesgerichts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 304 Abs. 4
Beschwerde gegen Entscheidung des OLG - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt - StVK 1785/04
- OLG Frankfurt, 02.02.2005 - 3 Ws 71/05
- BGH, 11.03.2005 - 2 ARs 61/05, 2 AR 42/05
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.03.2005 - 2 AR 42/05
Anfechtung von Beschlüssen des Oberlandesgerichts
Auszug aus BGH, 11.03.2005 - 2 ARs 61/05
2 ARs 61/05 2 AR 42/05.
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 89/19
Unzulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Zulassungsanträge nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05). - BGH, 11.03.2005 - 2 AR 42/05
Anfechtung von Beschlüssen des Oberlandesgerichts
2 ARs 61/05 2 AR 42/05. - BGH, 26.08.2024 - 2 ARs 253/24 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Beschwerde nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05, juris).
- BGH, 21.03.2025 - 2 ARs 193/24 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Beschwerden nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05, juris).
- BGH, 26.08.2024 - 2 ARs 191/24 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Beschwerde nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05, juris).
- BGH, 26.08.2024 - 2 ARs 203/24 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Beschwerde nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05, juris).
- BGH, 21.03.2025 - 2 ARs 507/24 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Beschwerden nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05, juris).
- BGH, 04.02.2020 - 5 AR (VS) 90/19 Die Beiordnung eines Rechtsanwalts kommt angesichts der Unzulässigkeit der Zulassungsanträge nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2005 - 2 ARs 61/05).
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