Rechtsprechung
| BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
Entscheidung über das zuständige Gericht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 453 StPO, § 462a Abs 1 S 1 StPO
Strafvollstreckungssache: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für eine nachträgliche Entscheidung zur Bewährung - IWW
§§ 453, 462a StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO, § 462a Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 StPO
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss bzgl. Vollstreckung einer Freheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462a Abs. 1 S. 1
Bestimmung der Zuständigkeit des Gerichts für die Entscheidung über den Widerruf der zur Bewährung ausgesetzten Reststrafe aus dem Gesamtstrafenbeschluss bzgl. Vollstreckung einer Freheitsstrafe - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die zur Zeit vollstreckte Freiheitsstrafe - und die Zuständigkeit für den Bewährungswiderruf
Verfahrensgang
- LG Essen, 04.01.2013 - 71 Js 529/08
- LG Görlitz, 01.11.2018 - 7 StVK 92/18
- BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19, 2 AR 1/19
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2019, 160
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.07.2006 - 2 ARs 302/06
Konzentrationsgrundsatz; Strafvollstreckungskammer; Gericht des ersten …
Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH NStZ-RR 2006, 66; 2007, 94; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326;… Appl in KK/StPO 7. Auflage § 462a Rn. 16/30). - OLG Bamberg, 12.03.2013 - 2 Ws 19/13
Widerruf der Strafaussetzung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer bei …
Auszug aus BGH, 27.02.2019 - 2 ARs 8/19
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (BGH NStZ-RR 2006, 66; 2007, 94; OLG Bamberg NStZ-RR 2013, 326;… Appl in KK/StPO 7. Auflage § 462a Rn. 16/30).
- BGH, 28.04.2020 - 2 ARs 312/19
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts
Die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer verdrängt stets die Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges; eine Zuständigkeitsfixierung durch Befasstsein des Tatgerichts gibt es insoweit nicht (Senat, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, NStZ-RR 2019, 160;… KK-StPO/Appl, 8. Aufl., § 462a Rn. 16 und 30, jeweils mwN). - BGH, 18.09.2025 - 2 ARs 231/25
Zuständigkeitsentscheidung (Befasstsein; Entscheidung über Widerruf der …
Solche Tatsachen wurden vor Rechtskraft des ersten Urteils des Amtsgerichts Neuwied zwar nicht im Vollstreckungs-, aber im maßgeblichen Bewährungsheft aktenkundig, also zu einem Zeitpunkt, als die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel noch im Rahmen ihrer Fortwirkungszuständigkeit örtlich zuständig war: Am 6. Dezember 2023 ging die Mitteilung der Anklageschrift im ersten Neuwieder Verfahren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Februar 2019 - 2 ARs 8/19, und vom 24. Mai 2022 2 ARs 96/22, NStZ-RR 2022, 389, 390) ein, und aus dem Schreiben der Führungsstelle vom 21. Mai 2024 ergab sich, dass sich der Verurteilte im zweiten Neuwieder Verfahren in Untersuchungshaft befand (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2012 - 2 ARs 164/12, NStZ-RR 2012, 358, und vom 27. August 2013 2 ARs 267/13, NStZ-RR 2013, 389 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".