Rechtsprechung
| BGH, 04.04.1979 - 2 ARs 86/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zur Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer als gemeinschaftliches oberes Gericht der streitenden Kammern - Örtliche Zuständigkeit einer Strafvollstreckungskammer - Maßgeblichkeit der Zuständigkeit der Vollzugsbehörde für eine angefochtene Entscheidung für die ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1977 - 2 ARs 251/77
Zur Frage der Zuständigkeit zur Entscheidung über eine Besuchererlaubnis eines …
Auszug aus BGH, 04.04.1979 - 2 ARs 86/79
Damit ist die Strafvollstreckungskammer in Köln für das vom Antragsteller angestrengte gerichtliche Verfahren zuständig (BGHSt 27, 284).
- BGH, 31.05.1979 - 2 ARs 153/79
Zuständigkeit für die Erteilung einer Sondergenehmigung an einen Verurteilten
Damit ist die Strafvollstreckungskammer in Köln für das von diesem angestrengte gerichtliche Verfahren zuständig (BGHSt 27, 284 sowie BGH, Beschluß vom 4. April 1979 - 2 ARs 86/79 -).
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