Rechtsprechung
| BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99, 2 AR 18/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- HRR Strafrecht
§ 462a Abs. 1 Satz 1 StPO
Zuständigkeit für die Entscheidung gemäß § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (Befasstsein) - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 464a Abs. 1
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1975 - 2 ARs 181/75
Anforderungen an die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung des …
Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99
Das Befaßtsein endet erst, wenn in der Sache abschließend entschieden wurde (BGHSt 26, 165; 278, 279; BGH NStZ 1997, 406). - BGH, 16.04.1997 - 2 ARs 112/97
Zuständigkeit für die Entscheidung über den Widerruf der Aussetzung der …
Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99
Das Befaßtsein endet erst, wenn in der Sache abschließend entschieden wurde (BGHSt 26, 165; 278, 279; BGH NStZ 1997, 406). - BGH, 23.08.1995 - 2 ARs 225/95
Befassen mit der Sache - Vorlegung der Akten - Befassen des Gerichts
Auszug aus BGH, 18.02.1999 - 2 ARs 94/99
Das Landgericht hat nicht, was möglich gewesen wäre, die beantragte Entscheidung als verfrüht abgelehnt und damit in der Sache abschließend entschieden (vgl. Beschl. des Senats vom 23. August 1995 - 2 ARs 225/95).
- OLG Hamm, 06.06.2013 - 3 Ws 117/13
Befasstsein der Strafvollstreckungskammer; Verfrühter Antrag
Auch ein verfrühter Antrag des Verurteilten auf Strafrestaussetzung zur Bewährung führt zum Befasstsein der Strafvollstreckungskammer mit dieser Frage im Sinne des § 462 a Abs. 1 Satz 1 StPO (Anschluss an BGH, Beschluss vom 18.02.1999 - 2 ARs 94/99 -, BeckRS 1999, 30047401).Rn. 15 Frage im Sinne des § 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99 -, BeckRS 1999, 30047401;… a.A. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 462a Rdnr. 10).
- BGH, 25.10.2000 - 2 ARs 300/00
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer in deren Bezirk die Strafanstalt …
Rn. 6 Die - danach - erfolgte Verlegung des Verurteilten von der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke in die Justizvollzugsanstalt Uelzen ändert an der Zuständigkeit nichts (…vgl. u.a. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 3 und 4; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99). - OLG Celle, 28.11.2019 - 2 AR 15/19
Erlass eines Sicherungshaftbefehls; Offensichtlich unzulässiger oder …
Dies gilt selbst dann, wenn der Antrag unzulässig oder offensichtlich unbegründet ist (…KK-StPO/Appl, 8. Auflage 2019, StPO, § 462a, Rn. 18; OLG Hamm, Beschluss vom 06. Juni 2013 - III-3 Ws 117/13 -, juris; BGH, 18. Februar 1999, 2 ARs 94/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 01. Oktober 1981 - 5 Ws 159/81 -, juris).
- OLG Hamm, 18.03.2013 - 3 Ws 71/13
Rücknahme der Einwilligung zur Aussetzung der Reststrafe auf Bewährung
Es kann dahinstehen, ob eine "verfrühte" Befassung - d.h. eine Befassung zu einem Zeitpunkt, in dem vernünftigerweise noch keine Veranlassung für eine inhaltliche Bearbeitung und Entscheidung der Sache besteht - nicht geeignet ist, die örtliche Zuständigkeit der befassten Strafvollstreckungskammer zu begründen (so OLG Hamm, JMBl. NW 1981, 11; OLG Jena, NStZ 1996, 455;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl. [2012], § 462a Rdnr. 10; a.A. wohl BGH, Beschluss vom 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99 -, BeckRS 1999, 30047401). - BGH, 25.10.2000 - 2 AR 188/00
Strafaussetzung - Bewährung - Strafvollstreckungskammer - Zuständigkeit - …
Die - danach - erfolgte Verlegung des Verurteilten von der Justizvollzugsanstalt Lingen-Damaschke in die Justizvollzugsanstalt Uelzen ändert an der Zuständigkeit nichts (…vgl. u.a. BGHR StPO § 462 a Abs. 1 Befaßtsein 3 und 4; BGH, Beschl. v. 18. Februar 1999 - 2 ARs 94/99). - BGH, 18.02.1999 - 2 AR 18/99
Aussetzung des Strafrestes nach Teilverbüßung
2 ARs 94/99 2 AR 18/99.
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