Rechtsprechung
| BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02, 2 AR 31/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 462 a Abs. 2 StPO
Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges (Aufgehen der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe in der neu gebildeten Gesamtstrafe); Bewährungsaufsicht - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 462 a Abs. 2
- Wolters Kluwer
Strafaussetzung zur Bewährung - Bewährungsüberwachung - Einzelstrafe - Gesamtstrafe - Ersatzfreiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 462 a Abs. 2
Zuständigkeit nach nachträglicher Gesamtstrafenbildung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Krefeld - 22 AR 22/00
- AG Krefeld - 7 Ds 236/99
- AG Wernigerode - 7 BRs 90/00
- BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02, 2 AR 31/02
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.06.1996 - 2 ARs 130/96
Jugendstrafe - Bewährungsüberwachung - Zuständigkeit des Aussetzungsgericht
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02
Rn. 5 Die vom Amtsgericht Krefeld durch Beschluß vom 10. Januar 2001 übernommene Bewährungsaufsicht hat durch den Gesamtstrafenbeschluß vom 29. März 2001 ihre Grundlage verloren, da die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in der neu gebildeten Gesamtstrafe aufgegangen ist (vgl. BGH…, Beschluß vom 5. August 1981 -2 ARs 208/81 = GA 1982, 177, 178; NStZ 1997, 100, 101 m.w.N.). - BGH, 05.08.1981 - 2 ARs 208/81
Strafvollstreckungskammer - Zuständigkeit für Bewährungsüberwachung - …
Auszug aus BGH, 03.04.2002 - 2 ARs 95/02
Rn. 5 Die vom Amtsgericht Krefeld durch Beschluß vom 10. Januar 2001 übernommene Bewährungsaufsicht hat durch den Gesamtstrafenbeschluß vom 29. März 2001 ihre Grundlage verloren, da die zur Bewährung ausgesetzte Freiheitsstrafe in der neu gebildeten Gesamtstrafe aufgegangen ist (vgl. BGH, Beschluß vom 5. August 1981 -2 ARs 208/81 = GA 1982, 177, 178; NStZ 1997, 100, 101 m.w.N.).
- BGH, 28.03.2018 - 2 ARs 50/18
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer und des erstinstanzlichen Gerichts …
a) Die durch das Amtsgericht Marl mit Urteil vom 8. Dezember 2014 verhängte und mit Beschluss vom 21. April 2016 zur Bewährung ausgesetzte Gesamtfreiheitsstrafe hat durch den Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Marburg vom 8. Mai 2017 ihre Grundlage verloren, da sie in der neu gebildeten Gesamtstrafe aufgegangen ist (vgl. Senat, Beschluss vom 3. April 2002 - 2 ARs 95/02, BGH bei Becker, NStZ-RR 2003, 97, 103 mwN;… Löwe-Rosenberg/Graalmann-Scheerer, StPO, 26. Aufl., § 462a Rn. 75). - BGH, 03.04.2002 - 2 AR 31/02
Strafaussetzung zur Bewährung - Bewährungsüberwachung - Einzelstrafe - …
2 ARs 95/02 2 AR 31/02. - BGH, 22.01.2020 - 2 ARs 285/19
Bestimmung der Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die nachträglichen Entscheidungen richtet sich daher nach § 462a Abs. 2 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 3. April 2002 - 2 ARs 95/02).
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