Rechtsprechung
| BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16 |
Volltextveröffentlichungen (16)
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Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- openjur.de
- Bundesarbeitsgericht
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- rechtsinformationen.bund.de
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 38 Abs 1 GemO BY, Art 35 Abs 1 LKreisO BY, § 4 Abs 1 S 2 RsprEinhG, § 11 Abs 3 S 1 RsprEinhG
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister - IWW
Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern, § 11 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes... (RsprEinhG), § 4 Abs. 1 Satz 2 RsprEinhG, § 11 Abs. 3 Satz 1 RsprEinhG, Art. 35 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts für Kündigungen; Vertretungsbefugnis des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde
- bag-urteil.com
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- Betriebs-Berater
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- rechtsportal.de
Zuständigkeit des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts für Kündigungen
- datenbank.nwb.de
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bayerische Bürgermeister gelten als umfassend bevollmächtigt!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertretung einer bayerischen Gemeinde - durch den ersten Bürgermeister
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch den ersten Bürgermeister
- derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Vertretungsmacht des Bayerischen Bürgermeisters: Aus großer Macht folgt große Verantwortung
Besprechungen u.ä.
- derenergieblog.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Vertretungsmacht des Bayerischen Bürgermeisters: Aus großer Macht folgt große Verantwortung
Verfahrensgang
- LG Ansbach, 16.08.2013 - 2 O 1474/11
- OLG Nürnberg, 28.10.2014 - 4 U 1900/13
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14
- BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
- BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2016, 924
- NZA 2016, 1296
- BB 2016, 2483
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 348/56
Erster Bürgermeister - Vertretung der Gemeinde - Vertretungsbefugnis - Bayerische …
Auszug aus BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
Der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts hält an der im Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 348/56 - geäußerten Rechtsauffassung zur Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nicht fest.Rn. 1 I. Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1959 im Rahmen eines Rechtsstreits über die Kündigung des leitenden Arztes eines städtischen Krankenhauses in Bayern entschieden, dass eine gem. Art. 38 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (BayGO) abgegebene Willenserklärung des ersten Bürgermeisters nur dann für die Gemeinde bindend ist, wenn dieser aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses, eines Beschlusses eines sonst zuständigen Ausschusses oder im Rahmen seiner eigenen Zuständigkeit gehandelt hat (BAG 8. Dezember 1959 - 3 AZR 348/56 - zu 3 der Gründe).
Rn. 3 II. Der Zweite Senat hält an der vom Dritten Senat im Urteil vom 8. Dezember 1959 (- 3 AZR 348/56 -) vertretenen Rechtsauffassung nicht fest.
Rn. 9 Die dem Anfragebeschluss zugrunde liegende Rechtsfrage ist in der Entscheidung vom 8. Dezember 1959 (- 3 AZR 348/56 -) vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts beantwortet worden.
Rn. 10 2. Der Senat hält an der vom Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 8. Dezember 1959 (- 3 AZR 348/56 -) geäußerten Rechtsauffassung zur Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nicht fest.
- BAG, 18.10.1990 - 2 AZR 157/90
Auszug aus BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
In seiner im Anfragebeschluss genannten Entscheidung vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 157/90 -) hat der Senat nicht tragend über die Auslegung von Art. 38 Abs. 1 BayGO entschieden.Rn. 12 3. Soweit dem zu Art. 35 Abs. 1 der Landkreisordnung für den Freistaat Bayern ergangenen Senatsurteil vom 18. Oktober 1990 (- 2 AZR 157/90 -) entnommen werden könnte, der Senat hätte dieser Entscheidung die vom Dritten Senat zu Art. 38 Abs. 1 BayGO vertretene Rechtsauffassung zugrunde gelegt und auf die Vertretungsmacht des Landrats übertragen, hält er hieran aus den vorstehend genannten Gründen nicht fest.
- BGH, 18.03.2016 - V ZR 266/14
Anfrage bei dem Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts: Wirksamkeit der …
Auszug aus BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
Rn. 2 Mit Beschluss vom 18. März 2016 (- V ZR 266/14 -) hat der Fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs beim Zweiten Senat des Bundesarbeitsgerichts angefragt, ob dieser daran festhält, dass eine bayerische Gemeinde durch ihren ersten Bürgermeister nur dann wirksam vertreten wird, wenn die nach der gemeindeinternen Kompetenzverteilung für die Rechtshandlung erforderliche Beschlussfassung des Gemeinderats erfolgt ist. - BAG, 19.10.1981 - 2 AZR 538/79
Auszug aus BAG, 22.08.2016 - 2 AZB 26/16
Ebenfalls nicht entscheidungserheblich und als solches ausdrücklich hervorgehoben waren die Ausführungen in dem nicht im Anfragebeschluss angeführten Senatsurteil vom 19. Oktober 1981 (- 2 AZR 538/79 - zu A II 2 der Gründe) zur Kündigung eines Gemeindeangestellten in Schleswig-Holstein.
- BGH, 16.12.2022 - V ZR 144/21
Zur Wirksamkeit eines 30-jährigen Wiederkaufsrechts der Gemeinde in einem …
Dieser Rechtsprechung haben sich - wie schon zuvor im Anfrageverfahren das Bundesarbeitsgericht (NZA 2016, 1296) - der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (…Urteil vom 1. Juni 2017 - VII ZR 49/16, MDR 2017, 935 Rn. 11) und bayerische Oberlandesgerichte angeschlossen (…vgl. OLG München, MittBayNot 2018, 281 Rn. 13, bei juris Rn. 12;… OLG Nürnberg, MittBayNot 2019, 621 Rn. 12). - BGH, 18.11.2016 - V ZR 266/14
Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters einer bayerischen Gemeinde
Soweit der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 8. Dezember 1959 (3 AZR 348/56, juris) die gegenteilige Auffassung vertreten hat, hat der nunmehr zuständige Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts auf vorgeschaltete Anfrage des erkennenden Senats gemäß § 11 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 1 RsprEinhG (Senat, Beschluss vom 18. März 2016 - V ZR 266/14, BayVBl 2016, 716 ff.) mitgeteilt, dass er hieran nicht festhält (BAG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 AZB 26/16, NZA 2016, 1296).Rn. 20 e) Entscheidend für die Auslegung des Art. 38 Abs. 1 BayGO als Einräumung einer umfassenden Vertretungsmacht im Außenverhältnis spricht - wie in den anderen Bundesländern auch - das Bedürfnis nach Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz (vgl. BGH, Urteil vom 17. April 1997 - III ZR 98/96, VersR 1998, 118;… U. Stelkens, Verwaltungsprivatrecht, 2005, S. 207: sinnvolles Ordnungsprinzip; hierzu auch BAG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 AZB 26/16, NZA 2016, 1296 Rn. 11).
Darüber hinaus hat der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem (auf Anfrage des erkennenden Senats in dieser Sache ergangenen) Beschluss vom 22. August 2016 (2 AZB 26/16, NZA 2016, 1296 Rn. 11) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters nach Art. 38 Abs. 1 BayGO nicht auf der Bildung einer Rechtsüberzeugung in den beteiligten Kreisen beruhe; da zu diesen auch Dritte gehörten, die in rechtsgeschäftliche Beziehungen zu den bayerischen Kommunen treten, dürfte schon wegen des Umfangs und der Unbestimmtheit dieses Personenkreises eine einheitlich als richtig angesehene Rechtsüberzeugung nicht feststellbar sein.
- BAG, 21.03.2024 - 6 AZR 45/23
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
Rn. 10 I. Der Senat ist entgegen der von der Klägerin ausdrücklich erhobenen Rüge nach dem zum Zeitpunkt der Entscheidung maßgeblichen (…vgl. BAG 16. Oktober 2018 - 3 AZR 547/17 - Rn. 13, BAGE 164, 38;… 21. September 2016 - 10 AZN 67/16 - Rn. 28, BAGE 156, 359; 22. August 2016 - 2 AZB 26/16 - Rn. 9) Geschäftsverteilungsplan des Bundesarbeitsgerichts für das Jahr 2024 (GVP 2024) für die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits zuständig.
- OLG Bamberg, 08.01.2025 - 8 U 1/24
Urteil zugunsten der Gemeinde Leutenbach - Zwangsvollstreckung aus …
Genau dies sei in Reaktion auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Az. V ZR 266/14) und des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 22.08.2016 - 2 AZB 26/16), mit der Änderung des Art. 38 GO klargestellt worden.Diese Klarstellung ist im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, B.v. 18.3.2016 - V ZR 266/14) und des Bundesarbeitsgerichts (BAG, B.v. 22.8.2016 - 2 AZB 26/16), welche von einer umfassenden Vertretungsmacht des ersten Bürgermeisters ausgehen, erforderlich".
- BayObLG, 10.12.2025 - 102 ZRR 9/25
Gemeinde, Revision, Kaufvertrag, Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsgegenklage, …
Erst der Bundesgerichtshof (…Urt. v. 18. November 2016, V ZR 266/14, NJW 2017, 2412 Rn. 12 ff.) und das Bundesarbeitsgericht (Beschluss vom 22. August 2016, 2 AZB 26/16, NZA 2016, 1296 Rn. 11) legten Art. 38 Abs. 1 GO a. F. dahingehend aus, dass der erste Bürgermeister nach außen unbeschränkte Vertretungsmacht habe. - LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2018 - 5 Sa 125/17
Kündigung im Kleinbetrieb - Vertretungsmacht eines Verbandsvorstehers - …
Rn. 64 Die Vertretungsmacht des im Außenverhältnis berufenen Organs ist grundsätzlich nicht von der im Innenverhältnis ggf. erforderlichen Mitwirkung anderer Organe abhängig (BAG, Beschluss vom 22. August 2016 - 2 AZB 26/16 - Rn. 10 ff., juris = NZA 2016, 1296; BAG…, Urteil vom 27. September 2001 - 2 AZR 389/00 - Rn. 35, juris = NJW 2002, 1287; BAG…, Urteil vom 14. November 1984 - 7 AZR 133/83 - Rn. 27, juris = NJW 1986, 2271; LAG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 05. November 2008 - 2 Sa 137/08 - Rn. 32, juris; BGH…, Urteil vom 18. November 2016 - V ZR 266/14 - Rn. 7, juris = MDR 2017, 265). - ArbG Rheine, 22.01.2024 - 2 Ca 1256/23
Fristlose Kündigung, sexuelle Belästigung, Nachschieben von Kündigungsgründen, …
Hierfür spricht auch die geänderte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG vom 22.8.2016 - 2 AZB 26/16, zit. nach juris), wonach bezogen auf die Regelung in Art. 38 Abs. 1 BayGO ausdrücklich an der Rechtsauffassung zur Vertretung einer bayerischen Gemeinde durch ihren Bürgermeister im Urteil v. 8.12.1959 - 3 AZR 348/56 dahingehend, dass von dem Bürgermeister durchgeführte Rechtsgeschäfte ohne wirksamen Gemeinderatsbeschluss bis zur Genehmigung als schwebend unwirksam zu bewerten seien, nicht weiter festgehalten wird.Denn dafür, dass eine umfassende Vertretungsmacht im Außenverhältnis eingeräumt wird, so dass rechtsgeschäftliche Handlungen des Bürgermeisters auch ohne wirksamen Gemeinderatsbeschluss nach außen rechtswirksam sind, spricht insbesondere das Bedürfnis nach Rechtseinheitlichkeit, Rechtssicherheit und angemessenem Verkehrsschutz (BAG vom 22.8.2016 - 2 AZB 26/16, aaO).
- VerfG Schleswig-Holstein, 17.02.2023 - LVerfG 5/21
Teilweise erfolgreiche kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des …
(vgl. zur Vertretungskompetenz des Bürgermeisters: BGH, Vorlagebeschluss vom 18. März 2016 - V ZR 266/14 -, BayVBl 2016, 716 ff., juris Rn. 19, und BAG, Antwortbeschluss vom 22. August 2016 - 2 AZB 26/16 -, NZA 2016, 1296;… ebenso Gern/?Brüning Deutsches Kommunalrecht, 4. Aufl. 2019, Rn. 482;… Sachs, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2016, Rn. 620;… und bereits Magen, in: Umbach/?Clemens/?Dollinger, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 2. Aufl. 2005, § 91 Rn. 49).
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