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| BAG, 13.05.1975 - 2 AZB 5/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1976, 104
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BAG, 02.11.1968 - 3 AZR 296/67
Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelkläger - Rechtsmittelbeklagte - Unklare Angaben …
Auszug aus BAG, 13.05.1975 - 2 AZB 5/75
Die Belange des Rechtsmittelbeklagten, der in der Vor instanz durch einen Prozeßbevollmächtigten vertreten war, werden auch dann ausreichend gewahrt, wenn die Rechtsmittelschrift unmittelbar an ihn selbst zugestellt wird (BAG 21, 193 [196 f.] = AP Nr. 2 zu § 553 ZPO) Nach § 210 a Abs. 1 ZPO ist zwar grundsätzlich an den Prozeßbevollmächtigten zuzustellen, die Zustellung an die Partei selbst ist jedoch gemäß § 210 a Abs. 2 ZPO für den Fall vorgesehen, daß der Aufenthalt des Prozeßbevollmachtigten unbekannt ist. - BAG, 18.02.1972 - 5 AZR 5/72
Revisionsschrift - Anabe des Landesarbeitsgerichts - Revisionsfrist
Auszug aus BAG, 13.05.1975 - 2 AZB 5/75
Diesem Erfordernis ist jedoch Genüge getan, wenn die Identität des angefochtenen Urteils für Gericht und Gegner feststeht (vgl® BAG AP Nr. 18 zu § 518 ZPO, auch zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung des Gerichtes bestimmt, BAG AP Nr. 3 zu § 553 ZPO, BGH LM Nr. 10 zu § 518 ZPO).
- BGH, 28.09.1993 - VI ZB 25/93
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Es genügt, wenn sich bei einer falschen Bezeichnung bis zum Ablauf der Berufungsfrist aus dem sonstigen Inhalt oder aus weiteren Umständen ergibt, daß die unzutreffende Bezeichnung auf einem Irrtum beruht und erkennbar ist, welches Urteil gemeint ist (BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 1982 - IV a ZB 15/82 - VersR 1983, 250; vom 16. Januar 1986 - I ZR 181/84 - VersR 1986, 574, 575;… vom 16. März 1989 - VII ZB 24/88 - VersR 1989, 646 = BGHR ZPO § 518 Abs. 2 Nr. 1 Urteilsbezeichnung 2; BAG, Beschluß vom 13. Mai 1975 - 2 AZB 5/75 - VersR 1976, 104). - LAG Hamburg, 31.03.1987 - 1 Ta 13/86
Erfordernisse einer Erinnerungsschrift; Gebührenpflicht; Einwendung eines …
Fehlt also eine dieser Angaben oder ist sie fehlerhaft, so ist dies immer dann unschädlich, wenn dadurch keine unbehebbaren Identitätszweifel bezüglich der angefochtenen Entscheidung bestehen (…vgl. Zöller-Schneider, a.a.O., § 518 Anm. 4; insbesondere BGH VersR 1976 S. 1157 f; BAG VersR 1976, 104).
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