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Rechtsprechung
   BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,9135
BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86 (https://dejure.org/1987,9135)
BAG, Entscheidung vom 29.01.1987 - 2 AZR 127/86 (https://dejure.org/1987,9135)
BAG, Entscheidung vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 127/86 (https://dejure.org/1987,9135)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Verfallklausel - Kündigungsschutzklage durch den Gewerkschaftssekretär - Vorliegen einer Prozessvollmacht - Abhängigkeit des Fristbeginn von der Ablehnung der Ansprüche des Arbeitnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BAG, 04.05.1977 - 5 AZR 187/76

    Ausschlußfristen - Fristwahrung durch Erhebung der Kündigungsschutzklage - …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86
    Der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat im Urteil vom 4. Mai 1977 (BAGE 29, 152 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76] = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) für eine wortgleiche zweistufige Ausschlußfrist entschieden, daß in der Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles ein ausreichendes Mittel zur Geltendmachung von Ansprüchen liegen kann, die während des Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, sofern die einschlägige tarifliche Verfallklausel nur eine formlose oder eine schriftliche Geltendmachung verlangt.

    In einer kritischen Anmerkung zu dieser Entscheidung hat Wiedemann (Anm. zu BAG AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) die Ansicht vertreten, es liege näher, den Klageabweisungsantrag als "Ablehnung" aufzufassen.

    Für die tarifvertraglichen Ausschlußklauseln, die die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung mit der ausdrücklichen Ablehnung durch den Arbeitgeber beginnen lassen, muß es aber bei den Grundsätzen bleiben, die der Fünfte Senat im Urteil vom 4. Mai 1977 (aaO) aufgestellt hat.

    Dementsprechend hat das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAGE 29, 152 [BAG 04.05.1977 - 5 AZR 187/76] = AP Nr. 60 zu § 4 TVG Ausschlußfristen) vorliegend auch in der Erhebung der Kündigungsschutzklage durch den Gewerkschaftssekretär N die Geltendmachung der Lohnansprüche gesehen, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, obwohl dieser keine Prozeßvollmacht für die gerichtliche Geltendmachung der Lohnansprüche hatte.

  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 459/84

    Tarifvertragliche Ausschlussfristen: Voraussetzungen für den Beginn des …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat der Kritik von Wiedemann (…aaO) inzwischen teilweise Rechnung getragen und entschieden, wenn durch Erhebung der Kündigungsschutzklage eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers gewahrt werde, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, so beginne eine daran anknüpfende weitere tarifliche Ausschlußfrist für die gerichtliche Geltendmachung mit der Erklärung des Arbeitgebers, er beantrage, die Kündigungsschutzklage abzuweisen, wenn nach dem Tarifvertrag der Fristbeginn nur von der einfachen Ablehnung der Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abhängt (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - n.v.).
  • BAG, 13.09.1984 - 6 AZR 379/81

    Kündigungsschutzklage und tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat der Kritik von Wiedemann (…aaO) inzwischen teilweise Rechnung getragen und entschieden, wenn durch Erhebung der Kündigungsschutzklage eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers gewahrt werde, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, so beginne eine daran anknüpfende weitere tarifliche Ausschlußfrist für die gerichtliche Geltendmachung mit der Erklärung des Arbeitgebers, er beantrage, die Kündigungsschutzklage abzuweisen, wenn nach dem Tarifvertrag der Fristbeginn nur von der einfachen Ablehnung der Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abhängt (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - n.v.).
  • BAG, 20.03.1986 - 2 AZR 295/85

    Vergütungsansprüche aus Annahmeverzug - Voraussetzungen des Annahmeverzuges des …

    Auszug aus BAG, 29.01.1987 - 2 AZR 127/86
    Das Bundesarbeitsgericht hat der Kritik von Wiedemann (…aaO) inzwischen teilweise Rechnung getragen und entschieden, wenn durch Erhebung der Kündigungsschutzklage eine tarifliche Ausschlußfrist für Ansprüche des Arbeitnehmers gewahrt werde, die vom Ausgang des Kündigungsschutzprozesses abhängen, so beginne eine daran anknüpfende weitere tarifliche Ausschlußfrist für die gerichtliche Geltendmachung mit der Erklärung des Arbeitgebers, er beantrage, die Kündigungsschutzklage abzuweisen, wenn nach dem Tarifvertrag der Fristbeginn nur von der einfachen Ablehnung der Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber abhängt (BAGE 46, 359 [BAG 13.09.1984 - 6 AZR 379/81] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen; Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, und vom 20. März 1986 - 2 AZR 295/85 - n.v.).
  • LAG Hamm, 18.01.2023 - 3 Sa 672/22

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Annahmeverzug des …

    Diesem Zweck liefe es zuwider, wenn Zahlungsansprüche, die sich aus einem Streit über Annahmeverzug ergeben, nicht innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht werden müssten (BAG, 29.01.1987, 2 AZR 127/86, Rn. 13).
  • BAG, 21.05.1987 - 2 AZR 373/86

    Verfall eines Anspruchs auf Arbeitsentgelt wegen Versäumung einer tariflichen …

    Erklärt der Arbeitgeber im Kündigungsschutzprozeß, er beantrage, die Kündigungsschutzklage abzuweisen, so ist darin nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine Ablehnung der Lohnansprüche zu sehen, die vom Ausgang des Kündigungsprozesses abhängen, wenn durch Erhebung der Kündigungsschutzklage eine tarifliche Ausschlußfrist gewahrt wird und der Tarifvertrag für den Beginn der Frist zur gerichtlichen Geltendmachung nur eine einfache und keine ausdrückliche Ablehnung der Ansprüche des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber vorschreibt (BAGE 46, 356 [BAG 12.09.1984 - 1 AZR 342/83] = AP Nr. 86 zu § 4 TVG Ausschlußfristen;… Senatsurteile vom 8. August 1985 - 2 AZR 459/84 - und 20. März 1986 - 2 AZR 285/85 - (jeweils aaO) sowie vom 29. Januar 1987 - 2 AZR 127/86 - n. v.).
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