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Rechtsprechung
   BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,2705
BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65 (https://dejure.org/1965,2705)
BAG, Entscheidung vom 03.06.1965 - 2 AZR 143/65 (https://dejure.org/1965,2705)
BAG, Entscheidung vom 03. Juni 1965 - 2 AZR 143/65 (https://dejure.org/1965,2705)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erweiterung des Klageantrages - Revisionsinstanz - Erreichung der Revisionssumme - Nachträgliche Begründung

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.05.1961 - III ZR 222/59
    Auszug aus BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65
    Bei der Prüfung, ob die Revisionssumme erreicht ist , muß die in der Revisionsinstans mit Schriftsatz vom 17" Mai 1965 erklärte Klageerweiterung um 14-, 923? 74 DM unberücksichtigt bleiben, Bine Erweiterung des Klageantrages ist in der Revisionsinstanz auch im Rahmen des § 268 Nr" 2 ZPO in der Regel ausgeschlossen (BAG 4, 149 1527" = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; EGH NJW 1961, 1467; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 9" Au.flo, § 142 II 1; S.tein-Jonas-öchönke, ZPO, 18, Aufl. , Anm. VI zu § 268)o Entsprechend ist es zu § 511 a ZFO anerkannt, daß eine Erweiterung des Klageantrages in der Berufungsinstanz nicht die Wirkung haben kann, die Zulässigkeit einer mangels Erreichung der Berufungssumme unzulässigen Berufung nachträglich zu begründen (Stein-Jonas-Schönke, aaü. , Anm. II 3 zu § 511 a; Baum bach-Lauterbach, ZPO, 28o Aufl., § 511 a Anm, 5 B ) .
  • BAG, 10.04.1957 - 4 AZR 384/54

    Sparkassenangestellter - Dienstvertrag - Schuldhafte Verletzung - …

    Auszug aus BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65
    Bei der Prüfung, ob die Revisionssumme erreicht ist , muß die in der Revisionsinstans mit Schriftsatz vom 17" Mai 1965 erklärte Klageerweiterung um 14-, 923? 74 DM unberücksichtigt bleiben, Bine Erweiterung des Klageantrages ist in der Revisionsinstanz auch im Rahmen des § 268 Nr" 2 ZPO in der Regel ausgeschlossen (BAG 4, 149 1527" = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; EGH NJW 1961, 1467; Rosenberg, Lehrbuch des Zivilprozeßrechts, 9" Au.flo, § 142 II 1; S.tein-Jonas-öchönke, ZPO, 18, Aufl. , Anm. VI zu § 268)o Entsprechend ist es zu § 511 a ZFO anerkannt, daß eine Erweiterung des Klageantrages in der Berufungsinstanz nicht die Wirkung haben kann, die Zulässigkeit einer mangels Erreichung der Berufungssumme unzulässigen Berufung nachträglich zu begründen (Stein-Jonas-Schönke, aaü. , Anm. II 3 zu § 511 a; Baum bach-Lauterbach, ZPO, 28o Aufl., § 511 a Anm, 5 B ) .
  • BAG, 30.04.1954 - 2 AZR 41/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Anfechtung vor Inkrafttreten des ARbGG ergangener …

    Auszug aus BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65
    Diese Ansicht hat im Schrifttum Zustimmung gefunden (vgl. Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Auf1., Bd. I, § 101, Pußnote 22 auf S. 957;… Stein-Jonas- Schänke, aaO. , § 546 Anin. VII 3 c; Tschischgale, Anm. zu AP Nr. 1 zu § 72 ArbGG 1953 Streitv/ertrevision).
  • BAG, 29.06.1959 - 2 AZR 566/56

    Bindung des Revisionsgerichts - Neu festgesetzter Streitwert - Gesamtstreitwert - …

    Auszug aus BAG, 03.06.1965 - 2 AZR 143/65
    Dies gilt; wie der Senat bereits mehrfach ausgesprochen hat (BAG 2 ? 114 - AP Nr. 30 zu § 72 ArbGG 1953; AP Nr. 22 zu § 69 ArbGG; BAG 8, 52 /~62 y = AP Nr . 1 zu § 72 ArbGG Streitv/ertrevision), nicht nur für solche Prozesse, in denen lediglich über Zahlungsansprüche gestritten wird, sondern muß sinngemäß auch für gemischte Prozesse gelten, in denen sowohl Zahlungsansprüche als auch ein oder mehrere andere .Ansprüche im-Streit sind.
  • BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79

    Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung

    5. Eine solche Ausweitung des Streitgegenstandes von der Entscheidung über einen singulären in der Vergangenheit liegenden Vorgang zu einer gleichartige Vorgänge in der Zukunft erfassen den Entscheidung ist jedoch in der Rechtsbeschwerdeinstanz nicht mehr zulässig (BAG 4, 149, 152 = AP Nr. 6 zu § 256 ZPO; Beschluß vom 3. Juni 1965 - 2 AZR 143/65 - AP Nr. 17 zu § 72 ArbGG 1953 Streitwertrevision; BAG vom 19. Januar 1982 - 1 AZR 11/81 - BGHZ 28, 131, 136 f.).
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