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Rechtsprechung
   BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4043
BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92 (https://dejure.org/1993,4043)
BAG, Entscheidung vom 21.01.1993 - 2 AZR 162/92 (https://dejure.org/1993,4043)
BAG, Entscheidung vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 (https://dejure.org/1993,4043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung einer Betriebsübernahme bei Abwicklung durch öffentliche Hand - Übergang des Arbeitsverhältnisses nach Abwicklung des medizinischen Dienstes des Verkehrswesens der DDR (MDV)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (7)

  • BAG, 15.10.1992 - 8 AZR 145/92

    Überführung einer Teileinrichtung nach Art. 13 EV

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    Ablehnung einer Betriebsübernahme bei Abwicklung durch öffentliche Hand (Anschluß an BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - zur Veröffentlichung bestimmt).

    Der Senat schließt sich insoweit den Erwägungen im Urteil des Achten Senats des BAG vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - (zur Veröffentlichung bestimmt) an.

    Im übrigen hat der Achte Senat im Urteil vom 15. Oktober 1992 (- 8 AZR 145/92 - zur Veröffentlichung bestimmt, zu II 2 b der Gründe) entschieden, mache ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV übergegangen und bestehe als aktives fort, habe er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)Einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen.

    Die Nichtüberführung einer Einrichtung ist arbeitsgerichtlich auf Willkür überprüfbar (so auch Achter Senat, Urteil vom 15. Oktober 1992, a.a.O.).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    Obgleich im Protokoll zum Einigungsvertrag zu Art. 13 Abs. 2 (BGBl. 1990 II S. 905) klarstellend ausgeführt ist, in überführten Einrichtungen sei "geeignetes Personal entsprechend den Notwendigkeiten der Aufgabenerfüllung in angemessenem Umfang zu übernehmen" , ist mit dem Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 84, 133, 147) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] im Ergebnis davon auszugehen, daß mit der Überführung der Arbeitsvertragsparteien auf neue Träger öffentlicher Verwaltung als juristische Personen bundesdeutschen Rechts die Arbeitsverhältnisse kraft Gesetzes übergingen.

    Entscheidend ist vielmehr, daß der betroffene Teil als organisatorisch abgrenzbare Funktionseinheit auch nach außen mit einem gewissen Grad an Selbständigkeit erscheint, ohne daß ihm damit zugleich eine eigene Rechtspersönlichkeit oder ein Behördencharakter zukommen müßte (vgl. BVerfGE 84, 133, 151) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Die Einrichtung darf als organisatorische Einheit nicht fortbestehen (BVerfGE 84, 133, 150 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90].

    Insofern fehlt es an einer Indizwirkung, weil dieses Vorgehen der Beklagten Nr. 1 Abs. 2 und 3 EV (vgl. BVerfGE 84, 133, 153 ff.) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] sowie der Pflicht gemäß Art. 13 Abs. 1 Satz 3 EV die Abwicklung zu regeln, entsprach.

  • BVerwG, 12.06.1992 - 7 C 5.92

    Wiedervereinigung - Abwicklung einer Einrichtung - Organisationsentscheidung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    Die Überführungsentscheidung war mangels außenwirksamer Regelung kein Verwaltungsakt (BVerwG Urteil vom 12. Juni 1992 - 7 C 5/92 - ZIP 1992, 1275).

    Dementsprechend hat das BVerwG (Urteil vom 12. Juni 1992, a.a.O., S. 1277) mit Recht ausgeführt, eine Zusammenschau von Art. 13 und 20 EV nebst den erwähnten dienstrechtlichen Vorschriften der Anlage I lasse keinen anderen Schluß zu, als daß eine Abwicklung der von diesen Vorschriften erfaßten Einrichtung nur durch ihre Überführung zu verhindern gewesen sei, die Abwicklung also keine hierauf gerichtete negative, sondern nur das Fehlen einer auf die Überführung gerichteten positiven Entscheidung oder eines entsprechenden konkludenten Handelns voraussetzte.

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    Das hat der Senat, unabhängig von der Frage, ob vorliegend überhaupt eine - nach dem Gesetzeswortlaut erforderliche - rechtsgeschäftliche Betriebsübernahme in Betracht kommt, mehrfach entschieden (vgl. nur Senatsurteil vom 12. Februar 1987 - 2 AZR 247/86 - AP Nr. 67 zu § 613 a BGB).
  • BAG, 30.10.1986 - 2 AZR 696/85

    Betriebsübergang - Kriterien bei Einzelhandelsgeschäft

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    In letzterem Fall fehlt es jedenfalls an der Darstellung eines ausgliederungsfähigen funktionstüchtigen Betriebsteils (vgl. dazu BAGE 53, 267, 276 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b dd der Gründe und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 519/86

    Betriebsübergang-Mietshaus

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    In letzterem Fall fehlt es jedenfalls an der Darstellung eines ausgliederungsfähigen funktionstüchtigen Betriebsteils (vgl. dazu BAGE 53, 267, 276 = AP Nr. 58 zu § 613 a BGB, zu B II 3 b dd der Gründe und BAG Urteil vom 16. Oktober 1987 - 7 AZR 519/86 - AP Nr. 69, a.a.O., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 17.11.1958 - 2 AZR 277/58

    Vereinbarung einer Umsatzvergütung und Auskunftspflicht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 21.01.1993 - 2 AZR 162/92
    Zutreffend wird auch darauf hingewiesen, in Bestandsstreitigkeiten sei die Begründung eines Arbeitsverhältnisses vom Arbeitnehmer darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAGE 7, 51, 58 f. [BAG 17.11.1958 - 2 AZR 277/58] = AP Nr. 18 zu § 3 KSchG, zu A 3 d der Gründe).
  • BAG, 16.03.1995 - 8 AZR 414/93

    Abwicklung - Offiziershochschule der DDR-Grenztruppen

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP Nr. 3 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 20.06.1995 - 8 AZR 450/93

    Abwicklung - Institut für Lehrerbildung

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag; Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 169/92 - AP, aaO).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 249/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Unzulässiger …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (…BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 472/92

    Arbeitsverhältnis: Weiterbeschäftigung nach Abwicklung

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - n.v.;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 257/92

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gem. Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und ggf. zu beweisen (…BAG Urteil vom 15. Oktober 1992, a.a.O.; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 335/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 15.12.1993 - 8 AZR 331/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Beendigung des …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 334/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 332/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil vom 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 305/93

    Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem …

    Macht ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes der ehemaligen DDR geltend, sein Arbeitsverhältnis sei gemäß Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 EV auf den neuen Träger öffentlicher Verwaltung übergegangen und bestehe als aktives fort, hat er die Überführung seiner Beschäftigungs(Teil-)einrichtung darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (BAG Urteil von 15. Oktober 1992 - 8 AZR 145/92 - AP Nr. 2 zu Art. 13 Einigungsvertrag, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen; BAG Urteil vom 21. Januar 1993 - 2 AZR 162/92 - nicht zur Veröffentlichung vorgesehen;… BAG Urteil vom 28. Januar 1993, a.a.O.).
  • BAG, 21.07.1994 - 8 AZR 514/92

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses auf Grund der Abwicklung eines Museums nach …

  • LAG Berlin, 17.08.1993 - 11 Sa 57/93

    Vergütungsdifferenz; Anspruchsgrundlage; Öffentlicher Dienst; DDR; …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 306/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 307/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 333/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach den Regelungen des Einigungsvertrages …

  • BAG, 15.12.1994 - 8 AZR 262/93

    Abwicklung eines Arbeitsverhältnisses nach dem Einigungsvertrag - Versetzung …

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