Rechtsprechung
| BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68 |
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Schwerbeschädigtengesetz, erwerbsbeschränkte Personen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schwerbeschädigte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SchwbG § 1 § 2 Abs. 1 § 14
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 14.03.1968 - 8 Sa 1/68
- BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68
Papierfundstellen
- NJW 1969, 1456 (Ls.)
- BB 1969, 878
- DB 1969, 1418
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51
Hinterbliebenenrente I
Auszug aus BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68
Aber nur wenn der Gesetzgeber diese Pflicht willkürlich, d.h. ohne sachlichen Grund versäumt hat, kann daraus ein Verstoß hergeleitet werden (vgl. BVerfGE 1, 97 [105]). - BAG, 13.02.1958 - 2 AZR 467/55
Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft durch Arbeitsunfall
Auszug aus BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 190/68
Die in § 2 Abs. 1 SchwBeschG genannten erwerbsbeschränkten Personen genießen im Gegensatz zu den Schwerbeschädigten des § 1 SchwBeschG den Schutz des Schwerbeschädigtengesetzes erst von dem Zeitpunkt ab, zu dem ihre Gleichstellung ausgesprochen worden ist (Anschluß an BAG 5, 208; 8, 125).
- BAG, 31.08.1989 - 2 AZR 8/89
Schwerbehinderteneigenschaft: Mitteilung an den Arbeitgeber - Frist
Daß das Schwerbehindertengesetz auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Antragstellung selbst nicht abstellt und den Kündigungsschutz im Falle des Vorliegens einer rechtzeitig beantragten Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - anders als im Falle einer Gleichstellung - sofort eingreifen lassen will, ist auch den unterschiedlich geregelten Feststellungsverfahren zu entnehmen: Dem Feststellungsbescheid nach § 3 SchwbG 1979 kommt keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung zu (so BAGE 30, 141, 146 = AP Nr. 3 aa0, unter B I 2 der Gründe; BSG Urteil vom 22. Oktober 1986 - 9a RVs 3/84 - AP Nr. 1 zu § 3 SchwbG), während im Gleichstellungsverfahren nach § 2 SchwbG 1979 der Schwerbehindertenschutz bis zu der hier nicht relevanten Neuregelung laut Gesetz vom 26. August 1986 (BGBl I, 1421, 1550) erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Arbeitsamtes an den Arbeitnehmer begründet wurde (so BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG, unter I der Gründe und BAGE 30, 141, 150 f. = AP Nr. 3 zu § 12 SchwbG, unter B II 3 der Gründe).Es entspricht auch der in arbeitsrechtlicher Literatur und Rechtsprechung absolut herrschenden Meinung, daß der Schwerbehindertenschutz unabhängig davon besteht, ob der Arbeitgeber von dem Eintritt oder der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Kenntnis hat (…vgl. Schaub, Arbeitsrechts-Handbuch, 6. Aufl., § 178 III 1;… KR-Etzel, 3. Aufl., § 15 bis 20 SchwbG Rz 13; Gröninger/Thomas, SchwbG, Stand Januar 1989, § 15 Rz 23;… Wilrodt/Neumann, SchwbG, 7. Aufl., § 15 Rz 40; BAGE 5, 208; 8, 123 = AP Nr. 11 und 19 zu § 14 SchwBeschG; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; BAGE 29, 17; 29, 334; 30, 141 = AP Nr. 1, 2, 3 zu § 12 SchwbG; BAG Urteile vom 23. Februar 1978 - 2 AZR 214/77 - und vom 19. April 1979 - 2 AZR 469/78 - AP Nr. 4 und 5 zu § 12 SchwbG).
- BAG, 23.02.1978 - 2 AZR 462/76
Kündigungsvorschriften für Schwerbehinderte: ungeregelte Fälle
Die Gleichstellung ist nach ihrer rechtlichen Ausgestaltung ein konstitutiver Verwaltungsakt, der den Schwerbehindertenschutz erst mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Arbeitsamtes an den Arbeitnehmer begründet (vgl. Wilrodt-Neumann, aaO, § 2 Anm. 38, und BAG AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG). - BAG, 09.12.1981 - 4 AZR 592/79
Zur Nichtanrechenbarkeit der Erwerbsunfähigkeitsrente auf das Übergangsgeld
Daraus folgt, wie das Landesarbeitsgericht mit Recht hervorhebt, daß die Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Willen des Gesetzgebers schon mit der faktischen Erfüllung dieser gesetzlichen Erfordernisse beginnt und nicht erst vom Zeitpunkt ihrer behördlichen Anerkennung an (vgl. BAG 5, 208, 209 = AP Nr. 11 zu § 14 SchwBeschG; BAG 8, 123, 125 = AP Nr. 19 zu § 14 SchwBeschG; AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG und BAG 24, 264, 266 = AP Nr. 6 zu § 1 SchwBeschG;… Hueck-Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Band IS. 761;… Nikisch, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 3. Aufl., Band I S. 200;… Wilrodt-Neumann, aaO, § 1 Rdnr. 11).
- BVerwG, 01.02.1978 - 6 C 46.76
Rechtscharakter der zwischen Eintritt der Dienstunfähigkeit und Entlassung eines …
Der gemäß § 2 SchwBeschG Gleichgestellte genießt zwar - im Gegensatz zu dem Schwerbeschädigten des § 1 SchwBeschG (BAG 5, 208; BAG 8, 123) - den Schutz des Gesetzes erst von dem Zeitpunkt an, zu dem seine Gleichstellung von der zuständigen Behörde ausgesprochen worden ist (BAG, Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - [AP § 2 SchwBeschG Nr. 6]; BVerwGE 37, 79 [81 ff.] mit umfangreichen Nachweisen). - BAG, 19.01.1983 - 7 AZR 44/81
Ordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
Die Gleichstellung i.S. des § 2 SchwbG ist - anders als die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft - ein konstitutiver Verwaltungsakt (vgl. BVerwG vorn 13. Januar 1971, BVerwGE 37, 79; BAG Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG; Gröninger, SchwbG 1981, § 2 Anm. 5 b; Wilrodt/Neumann, SchwbG, 5. Auf1., § 2 Anm. 38). - BVerwG, 13.01.1971 - V C 4.69
Wirksamkeitszeitpunkt der Gleichstellungsentscheidung
In seinem Urteil vom 20. März 1969 (BB 1969, 878) hat es entschieden, daß während des Gleichstellungsverfahrens noch kein Schutz gegen Kündigungen des Arbeitgebers besteht, da § 2 SchwbG nach seinem Sinn und Zweck den Ausspruch der Gleichstellung durch die Hauptfürsorgestelle voraussetzt. - LAG Berlin, 24.06.1991 - 9 Sa 20/91
Arbeitsverhältnis: Kündigung bei Unkenntnis eines Antrags auf Anerkennung als …
Selbst wenn dem Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung die Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers nicht bekannt ist, bedarf sie der behördlichen Zustimmung (vgl. etwa BAG vom 20.03.1969, DB 1969, 1418;… Wilrodt/Neumann, SchwbG , § 15 Rdn. 40 mit weiteren Nachweisen); denn die Schwerbehinderteneigenschaft ist nicht von der behördlichen Feststellung oder gar Anerkennung abhängig; sie ist also nicht konstitutiv, sondern ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. - BVerwG, 17.07.1984 - 5 B 44.83
Gleichstellung mit den Schwerbehinderten - Gleichstellung mit den …
Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht bereits für § 2 des Schwerbeschädigtengesetzes i.d.F. vom 14. August 1961 (BGBl. I §. 1234), der unter vergleichbaren Voraussetzungen wie nunmehr § 2 SchwbG die Gleichstellung mit Schwerbeschädigten regelte, anerkannt, daß erst mit der Bekanntgabe der behördlichen Entscheidung die Gleichstellung wirksam wird (BVerwGE 37, 79 [82]; ebenso BAG, Urteil vom 20. März 1969 - 2 AZR 190/68 - AP Nr. 6 zu § 2 SchwBeschG;… im gleichen Sinne für die Neufassung von § 2 SchwbG auch Jung/Cramer, SchwbG, 2. Aufl. 1980, § 2 Rdnr. 22; Rewolle/Dörner, SchwbG, 1984, § 2 Anm. II 1;… Wilrodt/Gotzen/Neumann SchwbG, 6. Aufl. 1984, § 2 Rdnr. 38).
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