Rechtsprechung
| BAG, 10.07.1973 - 2 AZR 209/73 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Divergenzrevision - Kündigungsfrist - Gesetzliche Mindestfrist - Einzelvertraglich vereinbarte Kündigungsfrist
Verfahrensgang
- LAG München, 17.11.1972 - 3 Sa 598/72
- BAG, 10.07.1973 - 2 AZR 209/73
Papierfundstellen
- DB 1973, 1660
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 09.05.1985 - 2 AZR 372/84
Anspruch auf Gehalt bei Annahmeverzug - Kündigung vor Antritt des Dienstes - …
An ihre Stelle tritt jedoch die zulässige Mindestfrist, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat (BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP Nr. 13 zu § 622 BGB). - BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 354/89
Kündigung des Probeheuerverhältnisses - Umdeutung zu kurz bemessener Frist in …
Dabei ist zunächst davon auszugehen, daß die Parteien den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses als solches gewollt hätten (so auch BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP Nr. 13 zu § 622 BGB).Eine derartige Annahme entspricht auch der in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung bei unwirksamer Vereinbarung einer zu kurz bemessenen Kündigungsfrist (so BAGE 23, 393 = AP Nr. 11 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, m. zust. Anm. von A. Hueck; BAG Urteil vom 10. Juli 1973 - 2 AZR 209/73 - AP, aaO;… KR-Hillebrecht, aaO, § 622 BGB Rz 75, m.w.N.).
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